Genau wie von "FUN" und "Heinerich" erwähnt kommt es nicht auf den Antrag an, sonder dass am Tag des Rentenbeginnes die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen muss.
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Genau wie von "FUN" und "Heinerich" erwähnt kommt es nicht auf den Antrag an, sonder dass am Tag des Rentenbeginnes die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen muss.
Es bleibt bei unserer Aussage, dass am Tag des Rentenbeginns die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen muss. Wenn Sie Heike also tatsächlich erst um 01.05.2014 oder später in Rente gehen will, dann sollte sie vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes für die Schwerbehinderung die Verlängerung der Schwerbehinderteneigenschaft beantragen und im Rentenantrag angeben, dass Sie die Verlängerung bereits beantragt hat.
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