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Rente wegen Schwerbehinderung

von Heike12.11.2009 | 12:10
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3 Antworten

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Hallo! Ich habe eine Frage!Ich bin im März 1952 geboren. Seit Dez. 2008 habe ich aufgrund einer Krebsdiagnose 50 % Schwerbehinderung für 5 Jahre bekommen. Meines Wissens kann ich am 01.07.2012 mit 10,8 % Abschlag in Rente für Schwerbeh. gehen. Wenn ich aber im November 2013 (1 Monat vor Ende der Behin.)einen Rentenantrag zum 01.05.2014 stelle, dann sind es doch nur noch 4,2 % Abschlag. Ist das möglich?Wann müßte ich dann spätestens den Antrag stellen? Oder soll ich nochmal einen Verschlimmerungsantrag stellen und kann dann die Antragstermin noch rausschieben? Ich möchte gerne so wenig wie möglich an Abschlägen in Kauf nehmen. Oder hat hier ein Experte einen guten Rat für mich? Wäre ganz lieb. Danke im Voraus.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Genau wie von "FUN" und "Heinerich" erwähnt kommt es nicht auf den Antrag an, sonder dass am Tag des Rentenbeginnes die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen muss.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es bleibt bei unserer Aussage, dass am Tag des Rentenbeginns die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen muss. Wenn Sie Heike also tatsächlich erst um 01.05.2014 oder später in Rente gehen will, dann sollte sie vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes für die Schwerbehinderung die Verlängerung der Schwerbehinderteneigenschaft beantragen und im Rentenantrag angeben, dass Sie die Verlängerung bereits beantragt hat.

1 Antworten

Heinericham 12.11.2009 | 14:17
Hallo Heike, die Befristung der 50 % GdB wegen Krebserkrankung wird nicht verlängert, es sei denn es liegen dann andere Einschränkungen oder wieder bzw. immernoch Krebs vor. Daher können Sie das mit den Rentenbeginn natürlih so legen, dass die Altersrente so beginnt, dass Sie möglichst wenig Abschlag haben. Sie mussen wie FUN geschieben hat darauf achen, dass auch dann noch die 50% vorliegen. Gruß
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