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Experten-Antwort

Rente wegen Schwerbehinderung bzw. Altersrente

von lena14.02.2018 | 13:23
421 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 1959, seit 2014 voll erwerbsgemindert und habe eine Schwerbehinderung von GdB 50. Ist es möglich, mit meinen 37 Versicherungsjahren, in die schwerbehinderten Rente bzw. Altersrente zu gehen? Vielen Dank für Ihre Information.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo lena,

für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren, das Vorliegen eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 bei Rentenbeginn und die Vollendung des entsprechenden Lebensalters erforderlich.

Sie geben an, dass Sie die Wartezeit erfüllt haben und dass ein GdB von 50 vorliegt.

Für den Jahrgang 1959 ist das erforderliche Rentenalter für diese Altersrente 61 Jahre und 2 Monate.

Zu diesem Zeitpunkt können Sie die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umwandeln lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Fastrentneram 14.02.2018 | 13:26
Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen steht Ihnen frühestens ab 61 Jahren und 2 Monaten zu. Das genaue Datum können Sie Ihrer Rentenauskunft entnehmen.
Deutsche Rentenversicherung
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