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Rente wegen teilweiser Erwerbminderung

von Bearded03.08.2008 | 10:13
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Mir würde seit dem 01.05.2006 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zustehen wen mein Hinzuverdienst nicht so hoch wäre.Wer weiß aber wie lange noch. Müsste man mir aber nicht dennoch jedes Jahr einen neuen Rentenbescheid zuschicken mit neuen Berechnungen da ich ja bis jetzt jeden Monat weiter meine Rentenbeiträge bezahle?Also sollte mir doch auch eine höhere Rente zustehen.Ich habe aber das letzte mal im Jahr 2006 bei meiner Rentenbestätigung von Ihnen gehört.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beiträge von "Bearded.

7 Antworten

Beardedam 03.08.2008 | 10:24
Ich vergaß zu erwähnen das ich 1959 beboren bin 48 Jahre alt bin und bis jetzt 34 Beitragsjahre habe.Danke im voraus für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen Bearded
Theoam 03.08.2008 | 11:56
Hallo, Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die im Hinblick auf den Hinzuverdienst in voller Höhe nicht gezahlt wird ("Nullrente"). Diese Rentenbezieher kennen sehr wohl ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen. Wenn sich ihr eigener Hinzuverdienst entscheidend ändert, steht es ihnen doch jederzeit frei, dem RV-Träger dies mitzuteilen. Die Tasache, dass Sie weiterhin arbeiten und Beiträge entrichten ändert an der Rentenhöhe nichts. Diese Beiträge werden erst beim nächsten Leistungsfall berücksichtigt. Theo
Beardedam 03.08.2008 | 12:45
Danke für die Antwort.Wenn ich das also richtig verstehe werden die Leute bestraft die versuchen trotz Einschrenkungen solange es geht zu Arbeiten.Aber was heißt bitte nächster Leistungsfall? Mit freundlichen Grüßen Bearded
Theoam 03.08.2008 | 12:57
Nun da gibt es mehrere Möglichkeiten: Rente wegen voller Erwersminderung Altersrente Hinterbliebenenrente Theo
Theoam 03.08.2008 | 13:27
Oh je, Sie sind Jahrgang 1959. Die Regelaltersgrenze für diesen Jahrgang wurde grundsätzlich bereits auf 66 Jahre + 2 Monate angehoben. Alle anderen Altersrentenarten sind mit Abschlägen behaftet. Welches Recht wir später einmal haben steht in den Sternen. Es sind bis dahin noch mehrere Bundestagswahlen. Mit Grüßen Theo
Beardedam 03.08.2008 | 13:13
Danke für die Antwort. Könnten Sie mir vieleicht auch sagen ab welchem Alter ich dann ohne Abzüge in Rente gehen kann? Mit freundlichen Grüßen Bearded
Rosannaam 04.08.2008 | 12:10
Hallo Bearded, 1. werden die Leute nicht bestraft, die bei Bezug einer teilweisen EM-Rente weiterarbeiten (ohne Arbeit hätten Sie ja wahrscheinlich nicht genug zum Leben!), denn die Beiträge sind ja nicht verloren; 2. können Sie sich jederzeit bei Ihrem RV-Träger bezüglich der angepaßten Hinzuverdienstgrenze, die ja gerade bei einer teilweisen Rente relativ hoch ist, erkundigen bzw. sich eine schriftliche Bestätigung einholen, und 3. sollten Sie eine Änderung Ihres Hinzuverdienstes der DRV melden, insbesondere dann, wenn er mal unter die Hinzuverdienstgrenze fällt. Da durch die Berufstätigkeit ja nicht der ANSPRUCH auf die teilweise EM-Rente entfällt, wird die Rente wieder gezahlt, wenn Sie mal nicht mehr oder nicht mehr so viel arbeiten können. MfG Rosanna.
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