Hallo Monika,
grundsätzlich wird bei jedem Antrag auf Weitergewährung nicht nur das individuelle Leistungsvermögen, sondern auch die Arbeitsmarktlage geprüft. Dies sollte somit in Ihrem Fall auch geschehen sein.
Sie können eine formlose Anfrage an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger richten und um entsprechende Auskunft bitten, ob diese Prüfung erfolgte. Ansonsten soll das formlose Schreiben als Überprüfungsantrag gewertet werden.