Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei bestehender Teilzeitbeschäftigung

von Melina01.10.2018 | 19:45
86 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend zusammen, ich bin 39 Jahre alt und habe sowohl eine psychische Erkrankung, als auch chronische Rückenschmerzen. Mit beiden Erkrankungen bin ich seit Jahren/Jahrzenten in Behandlung. Aufgrund meiner psychischen Erkrankung habe ich vor ca. 10 Jahren meinen alten Beruf aufgegeben und einen neuen erlernt, in dem ich nun tätig bin. Um für mich Bedingungen zu schaffen, die es mir ermöglichen, psychisch und physisch stabil zu bleiben, arbeite ich schon viele Jahre in Teilzeit, in den letzten knapp 3 Jahren mit 75% der regulären Arbeitszeit. Damit komme ich gesundheitlich zurecht, aber meine Kapazitäten sind vollkommen erschöpft, mehr als 6 Stunden täglich zu arbeiten, ist für mich nicht machbar, ich merke dies z.B. an Tagen, an denen Überstunden anfallen. Leider ist es aber finaziell mit dieser Teilzeitstelle sehr knapp. Daher meine Frage, habe ich evt. Anspruch wegen teilweiser Erwerbsminderung? Eine fünfjährige versicherungspflichtige Beschäftigung besteht. Besten Dank im Voraus. Melina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melina,

den beiden vorangegangen Antworten von W*lfgang können wir uns nur anschließen. Er hat Ihre Fragen bereits ausführlich beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 01.10.2018 | 20:20
Hallo Melina, schicken Sie uns die vollständigen Antragsunterlagen mit allen med. Berichten und das Forum wird eine Entscheidung treffen ;-) Ernsthaft, natürlich kann hier niemand dazu eine Pro/Kontra-Meinung einnehmen ...außer, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wohl erfüllt sind/was ohne Blick in Ihr Rentenkonto auch nur eine Vermutung ist. Ob es soz.-med. reicht für eine EM-Rente, können Sie nur/ausschließlich mit einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung prüfen lassen. Gruß w.
W*lfgangam 01.10.2018 | 21:51
Zitat von Melina anzeigenausblenden
Hallo Melina, das ist durchaus möglich, und dann am Besten mit der örtlichen Schwerbehindertenvertretung in die Wege zu leiten - wo/auf welchem adäquatem Arbeitsplatz geht noch was in dem Umfang, den Sie künftig leisten könnten. Möglich ist viel mit eigenen Einschränkungen, wenn der Arbeitgeber individuell mitzuspielen bereit ist und dafür einen geeigneten Arbeitsplatz zusichern kann. Wie oben schon gesagt, je nach Status der Rente (volle/halbe) wird der Auszahlungsbetrag dann über den Hinzuverdienst reguliert ...was dabei rauskommt, dazu informiert Sie die örtliche Beratungsstelle. Gruß w.
Melinaam 01.10.2018 | 21:21
Hallo Wolfgang, mir ging es weniger um eine vorweggenommene Entscheidung durch das Forum, als um die Beantwortung der Frage, ob das in meinem Fall, bei Vorliegen der entsprechenden medizinischen Voraussetzungen überhaupt möglich ist. Ich habe bisher nur von Fällen gelesen, in denen nach einer Erkrankung oder Behinderung Menschen weniger arbeiten konnten als zuvor und als Ausfall eine Rente für teilweiser Erwerbsminderung erhalten haben, wenn sie noch 3-6 Stunden täglich arbeiten konnten. Ich habe ja keinen Verdienstausfall im Vergleich zu einem "Vorher", man könnte also auch sagen, wenn es bisher gereicht hat, sollte das auch weiterhin funktionieren. Gruß Melina
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026