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Experten-Antwort

Rente wegen verschlossenen Arbeitsmarkt

von bärbel16.06.2014 | 12:25
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7 Antworten

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Hallo liebe Forumnutzer. Hat jemand von euch Erfahrungen mit der so genannten Arbeitsmarktrente gemacht und weiss was man da machen und welche Voraussetzungen man da erfüllen muss ? Lg Bärbel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bärbel,

die Gewährung einer sogenannten Arbeitsmarktrente setzt voraus, dass der Betreffende vor dem 02.01.1961 geboren ist und in seinem erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr einsetzbar ist.

Das bedeutet, dass der Versicherte ggfs. zwar zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar ist, jedoch die aktuelle Arbeitsmarktsituation zu berücksichtigen ist.

Kann dem Versicherten aufgrund der Arbeitsmarktsituation kein geeigneter Arbeitsplatz angeboten werden, wird ihm eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt, obwohl aus medizinischer Sicht eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu zahlen wäre.

Diese Renten sind naturgemäß immer zeitlich befristet, da sich die Arbeitsmarktsituation ändern kann.

Mit dieser Arbeitsmarktrente trägt der Rentenversicherungsträger ein Teil des Risikos der Arbeitslosigkeit. Allerdings werden gesetzlich geregelte Ausgleichsbeträge seitens der Agentur für Arbeit an den Rentenversicherungsträger gezahlt.

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6 Antworten

Hartz4-Empfänger der ersten Stundeam 16.06.2014 | 16:27
Man muß glaube ich mindestens 10 Jahre lang der Arbeit erfolgreich aus dem Weg gegangen sein. Dann bekommt man eine sogenannte Arbeitsmarktrente in Höhe der Durschnittsrente gezahlt. Ich habe es bald geschafft, wenn mich mein Arbeitsvermittler nicht mit irgendwelchen Job-Angeboten nervt.
icham 16.06.2014 | 20:01
Hallo Herr / Frau Experte, haben wir da etwa eine Rente wegen teilweiser Erwerbs- minderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI mit der so genannten Arbeitsmarktrente verwürfelt ???? Meines Wissens ist nur bei einer teilweisen Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach § 43 die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes zu prüfen. Dabei ist weder das Geburtsdatum noch der Beruf interessant, § 240 SGB VI spielt da gar keine Rolle. Es muss eine (teilweise) Erwerbsminderung - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt- festgestellt worden sein, d.h. der Versicherter darf überhaupt keine Beschäftigung mindestens 6 Stunden täglich mehr ausüben können. Vielleicht auch für den Experten zum Nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Die "naturgemäße" Befristung ist übrigens gesetzlich festgelegt : § 102 Abs. 2 SGB VI ich
Schorscham 16.06.2014 | 19:35
Auch teilweise Erwerbsgeminderte, die NACH dem 02.01.1961 geboren wurden, können ggf. eine sogenannte Arbeitmarktrente beanspruchen!
bärbelam 17.06.2014 | 09:02
Danke für die zahlreichen Tipps.
egalam 17.06.2014 | 10:46
Spannend, da in Deutschland Fachkräfte-Mangel herrscht, dürfte es mit der Arbeitsmarktrente immer schwieriger werden. Die Arbeitgeber machen bereits jetzt einen Aufstand wegen der Rente mit 63! Um andersrum die Kündigung-Rente Kombi zu verhindern, hat die Koalition jetzt einen rollierenden Stichtag "eingebaut" -> http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.rente-mit-63-das-sind… .
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