Hallo Ingo Lndmn,
zeitgleich mit dem Rentenbescheid ging auch eine Mitteilung über den Rentenanspruch und die zur Verfügung stehende Nachzahlung an die Krankenkasse Ihres Vaters.
Die Krankenkasse teilt dem Rentenversicherungsträger tagegenau mit für welchen Zeitraum und in welcher Höhe Krankengeld gezahlt wurde.
Ist das gezahlte tägliche Krankengeld höher als die tägliche Rente, so wird der zeitgleiche Nachzahlungsbetrag an die Krankenkasse gezahlt.
Sollte die Krankengeldzahlung jedoch vor Ende des Nachzahlungszeitraumes gestoppt worden sein, wird der Nachzahlungsbetrag ab diesem Tag an Ihren Vater ausgezahlt.