mein Vater hat vor kurzem, am 01.11.2013 den Rentenbescheid bekommen (Rente wegen voller Erwerbsminderung). Dort enthalten ist auch eine Nachzahlung, welche vorläufig nicht ausgezahlt wird, weil noch Ansprüche anderer Stellen zu klären sind. Meine Frage an dieser Stelle ist, wie diese Ansprüche aussehen und auf welche Höhe sie sich belaufen? Mein Vater ist vom 01.07.2012 bis dato chronisch krank. Geld empfing er nur von der Krankenkasse und zwei Mal von der Rentenversicherung während der Reha-Zeit.
03.11.2013, 15:36
von
Otto N.
Gewöhnlich wird die Krankenkasse gegenüber der Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch geltend machen.
Und da das Krankengeld gewöhnlich höher ausfällt als eine EM-Rente, dürfte der Nachzahlungsbetrag in voller Höhe an die Krankenkasse gehen.
03.11.2013, 17:45
von
Gigi
Zitiert von: Otto N.
Gewöhnlich wird die Krankenkasse gegenüber der Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch geltend machen.
Und da das Krankengeld gewöhnlich höher ausfällt als eine EM-Rente, dürfte der Nachzahlungsbetrag in voller Höhe an die Krankenkasse gehen.
Grundsätzlich ist dies ja richtig. Aber nur für den Zeitraum in dem die Krankenkasse im Nachzahlungszeitraum auch Krankengeld gezahlt hat. Es bleibt also auf jeden Fall etwas übrig.
Gigi
03.11.2013, 18:27
von
Otto N.
Zitiert von: Gigi
Grundsätzlich ist dies ja richtig. Aber nur für den Zeitraum in dem die Krankenkasse im Nachzahlungszeitraum auch Krankengeld gezahlt hat. Es bleibt also auf jeden Fall etwas übrig.
Wie kommen Sie darauf, dass auf jeden Fall etwas übrig bleibt?
Das dürfte nur dann der Fall sein, wenn das im Nachzahlungszeitraum gezahlte Krankengeld niedriger war als die für den selben Zeitraum zustehende EM-Rente.
So eine Fallkonstellation ist mir aber noch nie begegnet.
MfG
04.11.2013, 09:46
von
Gigi
Zitiert von: Otto N.
So eine Fallkonstellation ist mir aber noch nie begegnet.
Das ist der Normalfall! Der Nachzahlungszeitraum ist länger als der Zeitraum der Krankengeldzahlung. Beispiel: Nachzahlungszeitraum bis 30.11.2013 Krankengeldzahlung bis 5.11.2013 Der Rentenanteil ab 6.11.2013 ist auzuzahlen. Gigi
04.11.2013, 14:28
Experten-Antwort
Hallo Ingo Lndmn,
zeitgleich mit dem Rentenbescheid ging auch eine Mitteilung über den Rentenanspruch und die zur Verfügung stehende Nachzahlung an die Krankenkasse Ihres Vaters. Die Krankenkasse teilt dem Rentenversicherungsträger tagegenau mit für welchen Zeitraum und in welcher Höhe Krankengeld gezahlt wurde. Ist das gezahlte tägliche Krankengeld höher als die tägliche Rente, so wird der zeitgleiche Nachzahlungsbetrag an die Krankenkasse gezahlt. Sollte die Krankengeldzahlung jedoch vor Ende des Nachzahlungszeitraumes gestoppt worden sein, wird der Nachzahlungsbetrag ab diesem Tag an Ihren Vater ausgezahlt.