Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Ingo Lndmn03.11.2013 | 14:59
2151 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mein Vater hat vor kurzem, am 01.11.2013 den Rentenbescheid bekommen (Rente wegen voller Erwerbsminderung). Dort enthalten ist auch eine Nachzahlung, welche vorläufig nicht ausgezahlt wird, weil noch Ansprüche anderer Stellen zu klären sind. Meine Frage an dieser Stelle ist, wie diese Ansprüche aussehen und auf welche Höhe sie sich belaufen? Mein Vater ist vom 01.07.2012 bis dato chronisch krank. Geld empfing er nur von der Krankenkasse und zwei Mal von der Rentenversicherung während der Reha-Zeit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ingo Lndmn,

zeitgleich mit dem Rentenbescheid ging auch eine Mitteilung über den Rentenanspruch und die zur Verfügung stehende Nachzahlung an die Krankenkasse Ihres Vaters.

Die Krankenkasse teilt dem Rentenversicherungsträger tagegenau mit für welchen Zeitraum und in welcher Höhe Krankengeld gezahlt wurde.

Ist das gezahlte tägliche Krankengeld höher als die tägliche Rente, so wird der zeitgleiche Nachzahlungsbetrag an die Krankenkasse gezahlt.

Sollte die Krankengeldzahlung jedoch vor Ende des Nachzahlungszeitraumes gestoppt worden sein, wird der Nachzahlungsbetrag ab diesem Tag an Ihren Vater ausgezahlt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Otto N.am 03.11.2013 | 15:36
Gewöhnlich wird die Krankenkasse gegenüber der Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch geltend machen. Und da das Krankengeld gewöhnlich höher ausfällt als eine EM-Rente, dürfte der Nachzahlungsbetrag in voller Höhe an die Krankenkasse gehen.
Gigiam 03.11.2013 | 17:45
Grundsätzlich ist dies ja richtig. Aber nur für den Zeitraum in dem die Krankenkasse im Nachzahlungszeitraum auch Krankengeld gezahlt hat. Es bleibt also auf jeden Fall etwas übrig. Gigi
Otto N.am 03.11.2013 | 18:27
Wie kommen Sie darauf, dass auf jeden Fall etwas übrig bleibt? Das dürfte nur dann der Fall sein, wenn das im Nachzahlungszeitraum gezahlte Krankengeld niedriger war als die für den selben Zeitraum zustehende EM-Rente. So eine Fallkonstellation ist mir aber noch nie begegnet. MfG
Gigiam 04.11.2013 | 09:46
Das ist der Normalfall! Der Nachzahlungszeitraum ist länger als der Zeitraum der Krankengeldzahlung. Beispiel: Nachzahlungszeitraum bis 30.11.2013 Krankengeldzahlung bis 5.11.2013 Der Rentenanteil ab 6.11.2013 ist auzuzahlen. Gigi
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026