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Experten-Antwort

Rente wegen voller Erwerbsminderung.

von serengeti02.09.2013 | 17:34
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5 Antworten

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Hallo und Guten Abend. Ich habe eine Frage. Ich beziehe seit gestern o. g. Rente.Dies stellt für mich jedoch eine finanzielle Belastung dar die ich nicht schultern kann. Kann mein Rententraeger mich zur obigen Rente zwingen ? Ich kann durchaus 5 - 6 Stunden am Tag arbeiten. Besteht die Möglichkeit die Rente in eine Teilminderungsrente umwandeln zu lassen ?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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4 Antworten

=//=am 02.09.2013 | 17:52
Weshalb haben Sie denn eine Erwerbsminderungsrente beantragt, wenn Sie meinen, noch 5 - 6 Stunden arbeiten zu können? Verstehe ich nicht. Zur Rente zwingen kann Sie generell eigentlich niemand. Wenn Sie aber derzeit Leistungen von der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten, "müssen" Sie die Rente in Anspruch nehmen. Einfach eine "Umwandlung" in eine teilweise Rente zu beantragen, geht auch nicht. Wenn Sie aber der Meinung sind, noch 5 - 6 Stunden arbeiten zu können, dann tun Sie das doch einfach! Es wird dann - nach Meldung bei der DRV natürlich - von amtswegen geprüft, ob Ihnen die volle EM-Rente noch zusteht. Liegt Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 - unter 6 Stunden, wird bei einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 6 Stunden die volle Rente wegfallen und eine teilweise EM-Rente gezahlt. Liegt das Leistungsvermögen aber medizinisch gesehen bei unter 3 Stunden, wird´s schon kritisch. Da dieses Thema ziemlich komplex ist, sollten Sie es mit dem Sachbearbeiter der DRV besprechen. Noch eines zum Abschluß: Ich will es Ihnen nicht unterstellen und Ihnen nicht zu nahe treten, aber manche Rentner überschätzen auch im voraus ihre Arbeitskraft. Und nach ein paar Wochen oder Monaten merken sie, dass es doch nicht geht. Probieren Sie doch zunächst aus, ob Sie z.B. einen Mini-Job gesundheitlich durchstehen. Sie können bis zu 450,- EUR rentenunschädlich dazuverdienen, natürlich nur bei einer tgl. Arbeitszeit von unter 3 Stunden. Steigern können Sie die Arbeitszeit und das Entgelt später immer noch. Dann erfolgt unter Umständen eine Anrechnung des Einkommens nach § 96 a SGB VI. Aber zumindest bleibt solange der GRUNDANSPRUCH auf die volle EM-Rente bestehen.
Rentenprüferam 02.09.2013 | 18:14
Aha, wenn Ihre Rente höher wäre, könnten Sie also keine 5 - 6 Stunden am Tag arbeiten, oder wie? Bei einem Leistungsvermögen von mindestens 3 Stunden/täglich sind Sie definitiv nicht vollständig erwerbsgemindert und haben somit auch keinen Anspruch auf eine VOLLE EM-Rente! Sofern Ihre Anfrage überhaupt ernst gemeint ist, solten Sie unbedingt den Ratschlag meines "Vorredners" aufgreifen und sich eine entsprechende Arbeitsstelle suchen. Sobald Sie die Arbeitsaufnahme dann PFLICHTGEMÄß der DRV angezeigt haben, ergibt sich dann alles Weitere ganz automatisch. Sie können auch solange warten, bis ein freundlicher Nachbar die DRV über ihr tatsächliches Leistungsvermögen informiert. Ich nehme nämlich an, dass Sie dieses "Geheimnis" auch schon anderen Leuten erzählt haben. Stimmts?
EAam 04.09.2013 | 07:45
Zitat von =//= anzeigen
=//= schrieb

Weshalb haben Sie denn eine Erwerbsminderungsrente beantragt, wenn Sie meinen, noch 5 - 6 Stunden arbeiten zu können? Verstehe ich nicht.

Zur Rente zwingen kann Sie generell eigentlich niemand. Wenn Sie aber derzeit Leistungen von der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten, "müssen" Sie die Rente in Anspruch nehmen.

Einfach eine "Umwandlung" in eine teilweise Rente zu beantragen, geht auch nicht. Wenn Sie aber der Meinung sind, noch 5 - 6 Stunden arbeiten zu können, dann tun Sie das doch einfach! Es wird dann - nach Meldung bei der DRV natürlich - von amtswegen geprüft, ob Ihnen die volle EM-Rente noch zusteht.

Liegt Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 - unter 6 Stunden, wird bei einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 6 Stunden die volle Rente wegfallen und eine teilweise EM-Rente gezahlt. Liegt das Leistungsvermögen aber medizinisch gesehen bei unter 3 Stunden, wird´s schon kritisch.

Da dieses Thema ziemlich komplex ist, sollten Sie es mit dem Sachbearbeiter der DRV besprechen.

Noch eines zum Abschluß: Ich will es Ihnen nicht unterstellen und Ihnen nicht zu nahe treten, aber manche Rentner überschätzen auch im voraus ihre Arbeitskraft. Und nach ein paar Wochen oder Monaten merken sie, dass es doch nicht geht.

Probieren Sie doch zunächst aus, ob Sie z.B. einen Mini-Job gesundheitlich durchstehen. Sie können bis zu 450,- EUR rentenunschädlich dazuverdienen, natürlich nur bei einer tgl. Arbeitszeit von unter 3 Stunden. Steigern können Sie die Arbeitszeit und das Entgelt später immer noch. Dann erfolgt unter Umständen eine Anrechnung des Einkommens nach § 96 a SGB VI. Aber zumindest bleibt solange der GRUNDANSPRUCH auf die volle EM-Rente bestehen.

Dies kann ich absolut bestätigen. Ich habe mich bei einer Wiedereingliederung (2 Std. täglich) völlig überschätzt und musste abbrechen. Dem Vorschlag mit dem 450-Euro-Job würde ich voll zustimmen.
Gundula Schwarzam 06.09.2013 | 18:09
Ich habe auch die EM Rente allerdings gehe ich auch in einer Werkstatt für Psychisch erkrankte arbeiten. das bedeutet zwar das ich 8,15h-15,30h arbeite allerdings in einem geschützten rahmen. ich kann aber wirklich sagen obwohl ich gerne arbeite könnte ich nicht auf dem normalen Arbeitsmarkt arbeiten. Dafür nehme ich aber auch in kauf das wir wenig Lohn bekommen. Für mich ist wichtig das weiterhin für die Altersrente eingezahlt wird. Also rate ich dir dich vorher wirklich genau zu erkundigen und auch mit deinen Ärzten zu sprechen was du wirklich noch leisten kannst. Weisst du wenn du mich sehen könntest dann würdest du auch denken das ich ganz normal arbeiten gehen könnte ( was ich auch immer dachte). Die EM Rente gibt es aber halt nicht umsonst sondern nur wenn es sein muss.
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