Hallo Regina Grebe,
neben dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein Hinzuverdienst von 400 EUR monatlich gestattet. Auch wenn die Beschäftigung im erlernten Beruf ausgeübt wird bestehen seitens der Rentenversicherung keine Einschränkungen. Die tägliche bzw. wöchentliche Stundenzahl ist unerheblich. Es kommt lediglich auf die Einhaltung der monatlichen Entgeltgrenze von 400 EUR an.