Hallo,
ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und habe mich, ohne groß zu überlegen, als Schöffe beworben.
Jetzt habe ich bisschen Angst gekriegt weil man da ja auch mehr als drei Stunden am Tag gebunden sein kann.
Ist das erlaubt bzw. habe ich da Nachteile sollte ich als Schöffe berufen werden?
Vielen Dank im Voraus
Frank
keine Angst, falls Sie das Ehrenamt als Schöffe antreten sollten hat dieses keine Nachteile zu Ihrer Rente.
Das dürfen Sie ruhig machen.
Hallo Experte,
ich denke, die Frage bezog sich auch auf die Dauer der Sitzungen,die meist über drei Stunden liegen werden. Auch ich spiele mit dem Gedanken, mich als Schöffe zu bewerben. Und mir wurde vorab schon gesagt,das ein Sitzungstag auch länger dauern kann. Es wäre schön,wenn sie die Frage noch beantworten könnten, ob sich die Länge der Sitzungsdauer rentenschädlich auswirken kann..?
Vielen Dank
erst mal danke für die bisherigen antworten. und genau, mir geht das hauptsächlich um die zeit die man evtl. vor bzw. hinter ;-) Gericht verbringt. also drei Stunden werden bestimmt schnell an einem Tag zusammen kommen. ob ich das körperlich überhaupt schaffe weiß ich auch nicht, aber wäre schön wenn man weiß das einen keiner einen Strick daraus dreht sollte es mal mehr als drei Stunden am Tag werden...
danke
Voll erwerbsgemindert ist nach § 43 Abs. 2 SGB VI der Versicherte, dessen Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gesundheitsbedingt auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist. Sie sollten sich mit ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und abklären, ob bei einer längeren Sitzungsdauer (und unter Angabe der Anzahl der Sitzungen pro Monat) der Renanspruch gefährdet ist.
Hallo Experte,
danke für Ihre Antwort und Sorry Frank,aber ich hänge mich nochmal mit an. Aber ich hätte da noch 'ne Frage.
Meine derzeit volle EMR beziehe ich auf Grund der Tatsache,das mir mein jetziger Arbeitgeber derzeit keinen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz bieten kann.
Mein tatsächliches Leistungsvermögen liegt also bei 3-unter 6 h. Wie verhält es sich unter diesen Umständen?
Vielen Dank
Bitte informieren Sie sich genau, welche Pflichten mit dem Schöffenamt verbunden sind.
Lt. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sieht der Zeitaufwand so aus:
"Wie hoch ist der Zeitaufwand zur Ausübung des Schöffenamtes?
Der Zeitaufwand soll so sein, dass die Schöffen nicht mehr als zwölf Mal im Jahr zu Sitzungen herangezogen werden. Eine Sitzung kann aber Fortsetzungstermine haben, an denen der Schöffe teilnehmen muss, da das Gericht von Anfang bis Ende in unveränderter Besetzung tagen muss. Im Extremfall kann das bedeuten, dass der Schöffe über mehrere Monate wöchentlich an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen muss (z.B. in Schwurgerichts- oder Wirtschaftsstrafsachen)."
In zwei Perioden war ich Schöffin beim Jugendgericht und u.a. bei einem langwierigen Strafprozess verpflichtet. Dieser dauerte mit Fortsetzungsterminen mehr als 6 Monate. Ein Verhandlungstag kann dann schon von 9-15 Uhr dauern.
Urlaub muss man vorher absprechen, bei Fehlen durch Krankheit / Bettlägerigkeit muss ein Attest vorgelegt werden.
Da die Amtsperiode fünf Jahre beträgt, solllten Sie sich schon sicher sein, dass die Gesundheit mitspielt.
Hier weitere Infos über das Schöffenamt:
http://www.schoeffen-bw.de/dvs-bw/schoeffenamt/faq-02.shtml#Thema1
Hallo Hamburgerin,
herzlichen Dank für diesen,sehr interessanten link.
Mit freundlichen Grüßen