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Experten-Antwort

Rente wegen voller Erwerbsmindungerung

von Personalmanagement28.02.2013 | 15:02
1465 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ein MA bezog erst Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und hat bei uns weiter bis zur Hinzuverdinstgrenze gearbeitet. Jetzt erhalten wir einen rückwirkenden Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung. Wir haben den MA für drei Monate bezahlt. Müssen wir jetzt vom Mitarbeiter die Überzahlung zurückfordern oder erhalten wir von der Deutschen Rentenversicherung die Überzahlung zurück?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn der Mitarbeiter die Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung (bis 12/2012 monatlich 400 Euro, ab 01/2013 monatlich 450 Euro) überschritten hat, ist die Rente nicht in voller Höhe auszuzahlen. Sollte die volle Zahlung der Rente in Unkenntnis des angesprochenen Hinzuverdienstes erfolgt sein, wäre die Rente anteilig zurückzuzahlen. Der Arbeitgeber hat keine "Überzahlung" zu verzeichnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

=//=am 28.02.2013 | 15:30
Ob teilweiser oder voller Rentenbezug: Ihr Mitarbeiter hat doch für sein Geld gearbeitet, oder nicht? Der RV-Träger erstattet Ihnen auf gar keinen Fall irgendetwas. Das Einkommen wurde bei der Prüfung des Hinzuverdienstes zugrundegelegt. Ist die Hinzuverdienstgrenze bei der vollen Rente jetzt überschritten, erfolgt eine Kürzung der Rente (mit evtl. Überzahlung). Der Rentner muss der DRV dann die überzahlte Rente zurückzahlen.
Deutsche Rentenversicherung
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