Vorausgesetzt Sie werden Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner, beträgt ihr Krankenversicherungsbeitrag 8,2%. Hinzu kommt der Pflegekassenbeitrag, abhängig von der Elterneigenschaft. Haben Sie mindestens ein Kind, zahlen Sie 2,05%, ohne Kind 2,3% Pflegekassenbeitrag. Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt von vielen Faktoren ab (z.B. Familienstand). Der Grundfreibetrag für 2014 beträgt 8354 Euro. Sollten Sie Steuern zahlen müssen, fällt, wie bei allen anderen Steuerzahlern auch Solidaritätszuschlag an (5,5%). Per Gesetz meldet der Rentenversicherungsträger ihre Rentenzahlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Diese leitet dann die Daten an die Länderfinanzverwaltungen weiter. Bei gezielten Fragen zum Steuerrecht empfehle ich Ihnen den Gang zum Finanzamt, einem Steuerberater oder zu einem Lohnsteuerhilfeverein.