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Rente welche Abzüge

von Hella26.02.2014 | 15:20
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8 Antworten

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Guten Tag . Mit welchen Abzügen muss ich bei der Rente rechnen . Ich weiß von Krankenkasse und Pflegeversicherung.Stimmt es das auch ein Solidaritätszuschlag bezahlt werden muss ? Vielen Dank schon mal für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Vorausgesetzt Sie werden Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner, beträgt ihr Krankenversicherungsbeitrag 8,2%. Hinzu kommt der Pflegekassenbeitrag, abhängig von der Elterneigenschaft. Haben Sie mindestens ein Kind, zahlen Sie 2,05%, ohne Kind 2,3% Pflegekassenbeitrag. Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt von vielen Faktoren ab (z.B. Familienstand). Der Grundfreibetrag für 2014 beträgt 8354 Euro. Sollten Sie Steuern zahlen müssen, fällt, wie bei allen anderen Steuerzahlern auch Solidaritätszuschlag an (5,5%). Per Gesetz meldet der Rentenversicherungsträger ihre Rentenzahlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Diese leitet dann die Daten an die Länderfinanzverwaltungen weiter. Bei gezielten Fragen zum Steuerrecht empfehle ich Ihnen den Gang zum Finanzamt, einem Steuerberater oder zu einem Lohnsteuerhilfeverein.

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7 Antworten

Herz1952am 26.02.2014 | 16:00
Hallo Hella, Soli fällt nicht an, sofern Sie mit steuerpflichtigem Rentenanteil und sonstigen Einnahmen die Steuerfreibeträge nicht überschreiten. Am besten beim Finanzamt nachfragen. Wenn der Rentenbescheid erteilt wird, wird auch das FA benachrichtigt. Herz1952
Konrad Schießlam 26.02.2014 | 18:53
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Soweit mir bekannt werden die Rentenbeträge nur an die Länder Finanzämter weiter geleitet, nicht aber an die örtlichen Finanzämter. Werden die Beträge des Existenzminimum, ab 1.1.2014 8354 / 16708 led/vh. plus 10.25% für Kr/PflV. überschritten und es fällt Steuer an, dann naturgemäß auch Soli. Wünsche mir jetzt schon als Weihnachts- geschenk, dass mal ein Wissender Finanz- beamter hier bestätigt, dass die örtlichen Finanzämter nicht die Beträge genannt bekommen, natürlich aber jederzeit vom Landes Finanzamt Auskunft erhalten. MfG.
HELLAam 26.02.2014 | 22:40
Vielen Dank für die Antworten ; hätte nicht gedacht das ich von einer hart erarbeitenden minimalen Rente noch Soli bezahlen muss ....ich glaube ich wandere aus dann kann ich mit dem bisschen Geld wenigstens was anfangen.
Schadeam 27.02.2014 | 07:51
Tun Sie das, liebe HELLA, niemand hindert Sie daran. Wenn woanders alles besser ist, nur zu!
Hellaam 27.02.2014 | 11:57
Pflichtmitglieder in der Krankenkasse der Rentner ? wusste gar nicht das es die gibt . Danke für die Infos .....
KPJMKam 27.02.2014 | 13:15
Hallo Hella. Die Berechnung des Soli für Ledige geht aber erst ab einer JEinkSt 972,00 € los,und dann auch mit Übergangsbereich.Für Jemand mit geringem Einkommen also gut.Du kannst Pflichtmitglied der KVdR unter bestimmten Vorraussetzungen in jeder GKV werden.
Herz1952am 27.02.2014 | 19:36
Hallo Hella, also "mein" Wohnstätten Finanzamt kennt meine Rente ganz genau. Außerdem ist die Rente z. Zt. nicht ganz steuerpflichtig. Der steuerfreie B e t r a g bei Rentenbeginn bleibt fest. Ich habe ihn mir gar nicht mehr gemerkt, weil ihn das Finanzamt kennt. Wenn Sie ledig sind, müssten Sie ca. 1200 Euro Bruttorente erhalten (habe mal den steuerfreien S a t z mit 60 % angenommen) um überhaupt Steuern zu zahlen. Außerdem haben Sie durch die KV/PV-Beiträge eine Verminderung des zu versteuernden Einkommens. Aber wie bereits erwähnt, außer der NSA weiß auch das Finanzamt genau, was auf Sie zukommt. Meine Zahlenangaben sind allerdings ohne Gewähr, zumal ich den tatsächlichen %-Satz des steuerlichen Rentenbetrages nicht kenne. Herz1952
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