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Experten-Antwort

Rente wg. Arbeitslosigkeit

von Yogi Bär05.01.2012 | 12:08
1370 Ansichten
3 Antworten

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Hallo.Eine Bekannte ist 60 Jahre alt,seit 2003 Langzeitarbeitslos hat 241 Monate Beitragszeit.Kann eine rente wegen Arbeitslosigkeit beantragt werden? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine rechtsverbindliche Auskunft, ob evtl. Anspruch auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit besteht, kann aufgrund der gemachten Angaben nicht erfolgen. Für eine Rentenberatung ist die Angabe des genauen Geburtsdatums erforderlich. Außerdem kann nur im Versicherungskonto Ihrer Bekannten geprüft werden, ob sämtliche Versicherungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit usw. ordnungsgemäß im Versicherungsverlauf gespeichert sind und somit evtl. eine Rentenanspruch besteht. Ich empfehle deshalb eine persönliche Rentenberatung –für die Bekannte- bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. In der Beratungsstelle wird das Versicherungskonto geprüft bzw. es erfolgt eine rechtverbindliche Auskunft über einen evtl. Rentenanspruch.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

egalam 05.01.2012 | 12:18
Wenn die Bekannte mindestens 60 Jahre und 5 Tage alt ist - ja. Sie müßte aber auch wirklich möglichst ununterbrochen arbeitslos gemeldet gewesen sein seit 2003! Ansonsten wird es mit dem Nachweis der Voraussetzungen recht schwierig. Also beantragt werden kann die Rente immer, nur bewilligt wird sie bei einem Alter zwischen 60 Jahren und 60 Jahren und 4 Tagen nicht mehr...
DarkKnight RVam 05.01.2012 | 12:15
Hallo Yogi, wann genau ist ihre Bekannte geboren? Hat sie sich durchgehend arbeitslos gemeldet?
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