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Experten-Antwort

Rente wg. Erwerbsminderung ggü. Vorjahr gesunken

von Louis07.01.2014 | 21:25
1809 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag. In der Renteninformation 2013 ist meine "Rente wegen voller Erwerbsminderung" gegenüber 2012 leicht gesunken, obwohl sich an meiner Tätigkeit und Beitragszahlung in der Renten- und Sozialversicherung gegenüber den Vorjahren nichts geändert hat. Auch gab es keine anderen Zahlungen wie Krankengeld o.ä. Wie kann so etwas sein? Muss ich hier aktiv werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie „W*lfgang“ bereits ausgeführt hat, wird der Unterschied in der Rentenhöhe vermutlich daran liegen, dass das im Jahr 2013 bei der Renteninformation für die Ermittlung der Entgeltpunkte berücksichtigte vorläufige Durchschnittsentgelt nunmehr endgültig festgesetzt wurde.

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7 Antworten

Toddelam 07.01.2014 | 22:55
Das ist nicht ungewöhnlich, die Durchschnitts-EP im Bezug auf die Zurechnungszeit haben sich verringert. Klingt seltsam, ist aber so.
Louisam 08.01.2014 | 09:24
Ok. Trotzdem noch nicht ganz verständlich für mich. Es wird weiter eingezahlt und die Ansprüche sinken? Was ist außerdem ein "EP"? Entschuldigen Sie bitte, dass ich ich keinen Aküfi habe.
Toddelam 08.01.2014 | 10:13
Also 1,0 Entgeltpunkte (EP) sind der Durchschnitt. Ihre mögliche zukünftige Rente sinkt weil Sie in der Vergangenheit irgendwann mal höhere Einkünfte hatten als heute.
Louisam 08.01.2014 | 10:49
Danke. Ich hatte in der Vergangenheit jedoch keine höheren Einkünfte als heute. Ich habe mittlerweile dazu telefoniert, aber weder die Hotline noch mein mir zugeteilter Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung konnte es mir erklären. :(
W*lfgangam 08.01.2014 | 11:28
Hallo Louis, bei der EM-Rente wird immer bis 60 hochgerechnet mit dem Durchschnittswert aller vorangegangenen Zeit. Bei der Ermittlung des Durchschnittswertes wird Ihr persönliches Jahreseinkommen mit dem statistischen Jahreseinkommen verglichen. Für die beiden letzten Jahre gib es ab nur Schätzwerte, die fast immer nach oben korrigiert werden. Demzufolge sinkt der Wert des eigenen Einkommens in diesen beiden Jahren etwas ab, dadurch mindert sich der gesamte Durchschnittswert, und für die Zurechnungszeit bei der EM-Rente bis 60 kommen etwas weniger Entgeltpunkte raus. Ergebnis: EM-Rente fällt "plötzlich" etwas kleiner aus. Nach dem 01.07. wird sie wieder etwas höher sein. Gruß w.
Louisam 09.01.2014 | 09:19
Vielen Dank für die Erklärungen. Ich werde das im Auge behalten. Schade nur, dass die Damen am Telefon dazu überhaupt nichts sagen konnten. :( Vielmehr wurde mir mitgeteilt: Das macht die "Maschine" so und dazu könne man nichts erklären.
Eulenspiegelam 09.01.2014 | 10:27
So antworten Leute, die zwar mitschwimmen und manchmal viel Geld damit "verdienen"!, aber nicht wirklich wissen, was sie da vertreten sollen oder wollen oder können müssten, oder oder....;-)
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