Rente wg. Schwerbehinderung

von
LOHBRA

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten mit einem Mitarbeiter eine Altersteilzeitvereinbarung abschließen. Der Mitarbeiter ist am 16.03.1950 geboren. Er hat einen Schwerbehindertenausweis mit 70%. Der Ausweis ist gültig ab 04.08.2008. Er ist bis 05/2014 gültig. Der Mitarbeiter möchte die Rente ab 01.04.2012 beziehen. Ist das möglich, oder muss der Ausweis bis zum 65. / 67. Lebensjahr gültig sein?

von
-_-

§ 236a SGB 6 - Altersrente für schwerbehinderte Menschen

(1) Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie
- 1. das 63. Lebensjahr vollendet haben,
- 2. bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch) anerkannt sind und
- 3. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.

(2) Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, haben Anspruch auf diese Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres; für sie ist die vorzeitige Inanspruchnahme nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.

Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, werden die Altersgrenze von 63 Jahren und die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme wie folgt angehoben: ..."

http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__236a.html

von
Schade

wenn Ihr Mitarbeiter 35 Versicherungsjahre aufweist, kann er als Schwerbehinderter ab 60 in Rente gehen.

Der SB Ausweis muss zu Beginn der Rente gültig sein - in Ihrem Fall also kein Problem.

von
???

Hallo LOHBRA,
der MA hat dann aber noch für 1 Jahr(3,6%)Abschlag hinzunehmen od. die Renten beginnt am 1.4.2013, dann Abschlagsfrei.
MfG

Experten-Antwort

Hallo,

eine Voraussetzung für die Altersrente für Schwerbehinderte ist, dass bei Beginn der Rente der Versicherte als Schwerbehinderter anerkannt sein muss.
Dies sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

Der gültige Schwerbehindertenausweis muss somit nur bei Rentenbeginn vorliegen. Eine Gültigkeit über den Beginn der Rente hinaus ist nicht erforderlich.

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