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Experten-Antwort

Rente wg. voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer

von Maria S.17.10.2013 | 22:51
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3 Antworten

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Hallo, seit 10 Jahren bin ich wegen voller Erwerbsminderung, später dann auf unbestimmte Dauer berentet worden. Ich würde nun gerne versuchen, tgl. 2 - 3 Std. zu arbeiten. Nun meine Fragen: 1. Muss ich dann aufgrund dieser Veränderung erneut - wie zu Beginn meiner Berentung - mit Gutachten rechnen oder läuft die Überprüfung weiter wie bisher mittels Fragebögen. 2. Beträgt die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung unabhängig von der Höhe der Rente 450 Euro? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Maria S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente können Sie bis zu 450,- Euro mtl. hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Zweimal im Jahr dürfen Sie diesen Betrag bis zum Doppelten überschreiten.

Wie dann die weitere Überprüfung Ihrer Rente aussehen wird, können wir hier im Forum leider nicht beurteilen. In der Regel ist es jedoch völlig unproblematisch.

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2 Antworten

Schadeam 18.10.2013 | 07:42
2) Die Grenze beträgt unabhängig von der Rentenhöhe 450€. 1) Sie teilen der DRV mit, dass Sie beginnen zu arbeiten und warten ab was passiert. Wenn Sie mitteilen, dass Sie unter 3 Std. täglich arbeiten und die Grenze nicht überschreiten, wird in aller Regel nichts passieren, weil das zulässig ist. Viele RV Träger schicken auch keine Fragebögen an Dauerrentner mit voller EM, das macht beispielsweise gerne die DRV Bund......die DRV BaWü maqcht das nicht.
Axel B.am 19.10.2013 | 14:05
Auf jeden Fall wird man deine Akte mal genauer anschauen. Falls deine EM-Rente eine Grenzfallentscheidung war, würde ich es lieber lassen mit dem Arbeiten. Dann weckt man nur schlafende Hunde.
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