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Experten-Antwort

Rente wg. voller Erwerbsminderung

von K. Werth24.04.2014 | 14:20
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2 Antworten

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S.g.D.u.H., wie wird die Rente wg. voller Erwerbsminderung für behinderte Menschen, die 20 Jahre in einer WfbM gearbeitet haben, berechnet. Mich interessiert diese Frage, da ich in meinem Bekanntenkreis Menschen habe, die mit m. E. gleichen Voraussetzungen unterschiedlich hohe Renten erhalten. Für Ihre Bemühungen danke ich im Voraus und verbleibe mfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Behinderten, mit Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt, richten sich die beitragspflichtigen Einnahmen grundsätzlich nach dem, aus der Beschäftigung erzieltem, Entgelt, mindestens jedoch in Höhe von 80 Prozent der sogenannten Bezugsgröße. Die Bezugsgröße ist ein, für alle Zweige der Sozialversicherung geltender Wert und richtet sich nach dem Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten des vorvorletzten Jahres (2014=33180 Euro jährlich). Somit wird z.B. für 2014 eine beitragspflichtige Einnahme von mindestens 26544 Euro für die Berechnung der anteiligen Rentenansprüche herangezogen.

Bei Erwerbsminderungsrenten fließen bei der Berechnung der Rentenhöhe auch sogenannte Zurechnungszeiten mit ein (Hochrechnung bis zum 60.Lebensjahr). Nach §59(2), Nr.2 SGB VI beginnt diese bei Erwerbsminderungsrenten, auf die erst nach Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht, mit Beginn dieser Rente. Unterschiedliche Rentenhöhen könnten sich also z.B. ergeben, wenn die Behinderten unterschiedliche Geburtsjahrgänge haben (unterschiedliche Bezugsgrößen), oder z.B., wenn die Beschäftigung zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgenommen wurde (Auswirkung auf Beginn der Rente und dadurch auf die Zurechnungszeit).

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1 Antworten

T.K.am 24.04.2014 | 14:31
H.K.W., z.s.r.g.h.k. .e.e.w.d.f r. g.j.j.i.s., u.r.t.s. pp.r.t.z.d. e.e.w.s.v.b. ! mfG
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