Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente wird zu spät nachgezahlt !

von Herbert03.04.2008 | 20:28
5427 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, mein Vater ist ende März 65 geworden und würde daher ab 01.04.2008 seine normale Altersrente beziehen. Der Rentenantrag wurde anfang Dez. 2007 gestellt, also in der 3 Monatsfrist. Nun hat er von der Rentenversicherung einen Bescheid bekommen, das noch einige Angaben wegen der Zusatzrente fehlen und die Rente daher wegen Prüfung erst Ende Mai (nachgezahlt) wird/werden kann !! Auf die Frage, wovon er die 2 Monate leben sollte, bekam er von der Rentenberaterin der ZVK den Spruch: " Sie wussten ja das Sie in Rente gehen und hätten vorsorgen müssen !!!!" Da fällt einem doch nix mehr zu ein ! Kann mir jemand sagen, wie es rechtlich aussieht ? Ob die Rentenversicherung da einen Vorschuss leisten muss ?? Ich mein, es kann doch nicht sein, das man da 2-3 Monate keine Bezüge bekommt, nur weil die Damen und Herren bei den Renteversicherungen nicht alles in 4 Monaten klären können ?? Der Rentenantrag wurde meiner Meinung nach rechtzeitig gestellt. Bin für jede Antwort dankbar ! Viele Grüße . Herbert

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann mir nicht vorstellen, wenn im Dezember die Rente beantragt wurde, dass Ihr Vater noch keinen Bescheid haben soll.

Wenn das tatsächlich so sein soll, sollten Sie sofort bei der Sachbearbeitung telefonisch die Gründe erfragen.

Über die ZVK kann ich nichts sagen, nur soweit, dass die bei der gesetzlichen Altersrente keine Grundlage ist.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich habe alles gelesen! Ich zitiere:

"Nun hat er von der Rentenversicherung einen Bescheid bekommen, das noch einige Angaben wegen der Zusatzrente fehlen und die Rente daher wegen Prüfung erst Ende Mai (nachgezahlt) wird/werden kann !!"

Dass das der RT-Bescheid ist konnte ich nicht ahnen.

Aber wenn er den Bescheid erhalten hat verstehe ich das so, dass Ende Mai die erste laufende Zahlung erfolgt. Für April besteht eine Nachzahlung, die wird zunächst einbehalten um evtl. Erstattungen von der KK zu befriedigen. Dass Ihr Vater bis zum Ende Mai kein Geld hat, hat mit der neuen Regelung der nachschüssigen Auszahlung zu tun.

Bei der Rentenantragstellung im Dezember hätte man ihn über diese Konstellation aufklären müssen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Da die Rente jetzt "durch" ist, NEIN. Es gibt die nur die Möglichkei über die Sozialhilfe/Grundsicherung!

20 Antworten

Wolfgang Amadeusam 04.04.2008 | 00:03
Wenn klar ist, dass ein Rentenanspruch besteht und keine Leistungen von anderen Stellen bezogen werden, die zu verrechnen sind, besteht - soweit ein Abschluß des Rentenverfahrens nicht in Kürze möglich ist - ein gesetzlicher Anspruch auf einen Vorschuß. Es ist allerdings nicht immer leicht, diesen Rechtsanspruch auf einen Vorschuß auch durchzusetzen. Die Rentenversicherungsträger zahlen solche Vorschüsse gar nicht gern. Ich würde vorschlagen, sofort unter Hinweis auf die prekäre finanzielle Situation einen Vorschuß zu beantragen. Wenn innerhalb von zwei Wochen seitens der Rentenversicherung dazu keine Nachricht kommt, würde ich vorschlagen, dass sich Dein Vater dann schriftlich direkt an die Geschäftsführung seines Rentenversicherungsträgers wendet.
???am 04.04.2008 | 07:18
Ich frage mich nur, welche Angaben die gesetzliche RV von der ZVK benötigt!!! Die gesetzliche RV braucht nämlich eigentlich nix von der zvk um ihre Leistung festzustellen - eher umgekehrt. Kann es sein, dass die nachzahlung von der zvk kommen soll und nicht von der gesetzlichen RV? (Im Übrigen wird gesagt, daß eine Rente ca. 5-6 Monate vor Rentenbeginn beantragt werden soll, wenn der-/diejenige einen Anspruch auf Zusatzrente hat... Eben weil die ZVK den Bescheid der gesetzlichen RV zur Berechnung braucht!)
Herbertam 04.04.2008 | 09:36
Das mit der ZVK ist richtig.. mein Vater hat ja von der gesetzl. einen Bescheid bekommen aber mit dem Hinweis, das nicht alles geklärt wird und die Rente daher nachgezahlt wird. Die Aussage, das er ja wusste , das er in Rente geht und daher hätte vorsorgen müssen, kam von der ZVK, nicht von der gestzl. . Die ZVK zahlt eh erst später nach. Das ist ja auch ok. Nur es kann doch nicht sein, das man 2-3 Monate ohne Bezüge dasteht. Da muss es doch eine gestzl. Regelung geben. gibt es denn Rentenberater, die kostenlos Ihre Dienste anbieten ?
!!!am 04.04.2008 | 10:08
kostenlose Beratung erhalten Sie bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der dt. RV. Daß die Nachzahlung aufgrund von noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen nicht ausgezahlt werden kann, hängt mit Sicherheit nicht mit der ZVK zusammen. Vielleicht hat Ihr Vater vor Rentenbeginn zuletzt eine Sozialleistung (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) bezogen. Das führt dazu, dass die RV die Nachzahlung nicht auszahlen darf. Es muß erst abgewartet werden, bis der jeweilige Sozialleistungsträger bekannt gegeben hat, ob ein Erstattungsanspruch geltend gemacht wird oder nicht. Und mitunter lassen sich die Sozialleistungsträger mit dieser Mitteilung viel Zeit und reagieren auch nicht wirklich auf Erinnerungen der RV. Die RV kann also ggf. nich mal was dafür. Um das genau abzuklären rate ich in der zuständigen Sachbearbeitung der RV nachzufragen...
Heinricham 04.04.2008 | 10:10
Hallo Herbert, ihre beiden Beiträge sind etwas verwirrend. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, hat Ihr Vater den Rentenbescheid von der DRV. Also ganz ohne Geld steht er dann doch nicht da. Möglicherweise enthält dieser Bescheid einen Zusatz, dass noch weitere Zeiten zu berücksichtigen sind (vermutlich die laufden Entgelte für 2008). und eine Neuberechnung erfolgen muss. Eine große Änderung in der Rentenhöhe ist dann allerdings nicht zu erwarten. "Rentenberater" arbeiten grundsätzlich nicht kostenlos. Aber gehen Sie doch zu einer Beratungsstelle der DRV. Wenn es sich allerdings nur um die ZVK handelt, kann man Sie zwar beraten, helfen kann man Ihnen dort aber nicht. Heinrich
xyam 04.04.2008 | 10:25
"Vielleicht hat Ihr Vater vor Rentenbeginn zuletzt eine Sozialleistung (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) bezogen." Und wenn es an dem ist, dann hat er ja bereits für die Zeit ab dem Rentenbeginn eine Entgeltersatzleistung erhalten (Arbeitslosengeld/Krankengeld) also steht er ja nicht ohne Geld da, wie Sie es beschreiben gelle? Sozialleistungen egal ob Rente oder KG/ALO-Geld stehen eben nur einmal zu. d.h. es gibt nicht Rente und ALO-Geld/KG für ein und den selben Monat. Die andere Geschichte mit der ZVK ist auch klar, da diese den Rentenbescheid benötigt um die Zusatzrente festzustellen. Also nicht immer gleich mit dem "Luftgewehr" schießen, wenn man nicht alles richtig versteht. Die DRV hat hier nämlich völlig korrekt gehandelt.
Herbertam 04.04.2008 | 10:32
Also, 1. mein Vater hat einen Bescheid von der gesetzl. RV (vielleicht sollten die Beiträge auch vollständig gelesen werden !) 2. mein Vater war bis zu Rentenbeginn Krank geschrieben und hat Krankengeld bezogen. 3. im Rentenbescheid der gestzl. RV steht klar drin, das nicht alle Sachen geklärt sind und daher eine Auszahlung nicht vor dem 30.05.08 zustande kommt. 4. Frage ich mich, wieso die Krankenkassen und die gesetzl. RV 2-3 Monate brauchen, um diesen Sachverhalt zu klären ??? 5. er bekommt seit Rentenbeginn, weder Rente noch Krankengeld, da er nicht mehr Arbeitsunfähig ist. Kann mir evtl. mal ein EXPERTE dazu eine Meinung abgeben ?? Vielen Dank.
Herbertam 04.04.2008 | 11:12
ok, das hat man aber leider nicht. d.h. im Klartext, es gibt KEINE gestzl. Regelung, das er da eine Chance auf einen Vorschuss hat ? Danke Herbert
Schadeam 04.04.2008 | 11:18
es ist aber durchaus möglich - je nach dem wann die Krankenkasse auf die Anfrage antwortet, dass die April Rente (= Nachzahlung) noch im April überwiesen wird. Da sind ja noch fast 4 Wochen Zeit und falls das so kommt, hat Ihr Vater "keinen Schaden" weil er die Aprilrente ohnehin erst am 30.04.2008 beansruchen kann.
xyam 04.04.2008 | 11:15
so, jetzt wird doch langsam ein "Schuh" draus. Also: 1. Rentenbeginn 01.04.2008 2. Erste Rentenzahlung rechtlich am letzten Banktag im Monat April (30.04.08) spätestens! 3. heute ist der 04.04.08, wo ist also Ihr Problem und was wollen Sie für einen Vorschuss??? 4. Sobald die KK die "Negativmeldung" hinsichtlich eines Erstattungsanspruches (da er ja 65 ist, dürfte iegentlich ab dem 01.04.2008 kein KG mehr gezahlt werden!) bzw. ab dem Tag nach seinem 65. Geburtstag 5. Liegt die Negativmeldung vor, wird die DRV die in Ihren Augen einbehaltene Rente (welche ja erst am 30.04.08 fällig wird) sofort anweisen. 6. Das bedeutet, dass Ihr Vater schon vor dem eigentlich ersten Zahlungstermin seine regelaltersrente erhalten wird. Nehmen wir einfach mal an, die Negativmeldung erfolgt am 10.04.08 und die DRV kann dann zum 20.04.08 die Einmalzahlung anweisen, dann hat er 10 Tage früher als üblich seine Rente!!! 7. Noch Fragen? 8. Jederzeit bereit!!!
xyam 04.04.2008 | 11:23
sorry, meine Punkt 4 ist nicht ganz vollständig... Also: 4. Sobald die KK die "Negativmeldung" hinsichtlich eines Erstattungsanspruches (da er ja 65 ist, dürfte iegentlich ab dem 01.04.2008 kein KG mehr gezahlt werden! bzw. ab dem Tag nach seinem 65. Geburtstag) vorliegt, kann die DRV die Aprilrente anweisen. Ach übrigens... das müsste eigentlich auch so im Rentenbescheid der DRV stehen.
Knut Rasmussenam 04.04.2008 | 11:37
Rufen Sie den Sachbearbeiter an. Wenn die (technisch gesehen) Nachzahlung wirklich an einem Erstattungsanspruch der Krnakenkasse hängt, Faxnummer geben lassen. Dann die Krankenkasse anrufen diese soll ein Fax schicken, dass kein Erstattungsanspruch geltend gemacht wird. Dann wieder die DRV anrufen. Abrechnung der Nachzahlung verlangen - geht meist innerhlab von 8 - 10 Banktagen. Somit kommt die Maizahlung auch pünktlich! Wenn sich jemand querstellt, hilft oft dieser Satz: "Wovon würden Sie leben, wenn ihr Gehalt mal einen Monat einfach nicht gezahlt werden würde?"
xyam 04.04.2008 | 11:45
Sehr geehrter Herr Rassmussen, "Wenn sich jemand querstellt, hilft oft dieser Satz: "Wovon würden Sie leben, wenn ihr Gehalt mal einen Monat einfach nicht gezahlt werden würde?" Totaler Quatsch!!! Hetzen Sie bitte die Leute nicht so auf! Die Rente für April 2008 ist erst am 30.04.2008 fällig!!! Keinen Tag vorher!!!
Knut Rassmussenam 04.04.2008 | 12:07
Bei Ihnen zieht dieser Satz nicht ... gut. Es geht ja wohl auch um den Mai. Es ist sehr schade, dass die DRV nicht in die Lage versetzt wird, sinnlose EAs - nämlich solche über das 65. hinaus - teilen und abrechnen zu können. Sehen sie sich mal die Schlußtermine des Rentenservice an - solche Fälle sind recht häufig. Allein durch z.B. Dispozinsen kann ein echter vermögensschaden entstehen. Das ist keine Hetze. Mit einem Bescheid über eine einbehaltene Nachzahlung kann man weder Miete überweisen noch etwas zu essen kaufen. Kommen Sie einen Monat ohne Geld aus???
Knut Rassmussenam 04.04.2008 | 12:15
Ja, sie haben Recht. Möglicherweise wird sogar die erst am 30.05. fällige Mairente vorzeitig gezahlt. Aber nur, wenn die KK rechtzeitig den EA abrechnet oder zurückzieht. Ich wollte nur den schnellen Weg aufzeigen. Ich arbeite nun mal den ganzen Tag mit leuten, die sich Zahlungsverzögerungen im Normalfall nicht leisten könnnen.
Maria L.am 04.04.2008 | 15:54
Hallo, für den betroffenen Neurentner ist das natürlich eine sehr unerquickliche Lage. Für zukünftige Rentner zeigt dieses Beispiel meines Erachtens zweierlei: 1. Der Staat muß sich jetzt schon nur einmalig wirkende "Tricks" ausdenken - wie die nachschüssige Auszahlung der Renten - um finanziell über die Runden zu kommen. Die Kassenlage wird zukünftig nicht besser, was daraus folgt, kann sich jeder selber ausdenken. 2. Wer bei Eintritt ins Rentenalter immer noch kein Finanzpolster hat (und auch keine eigene Altersvorsorge), nicht einmal eines, was ihm über zwei Monate hinweghilft, der hat ein riesiges Problem. Denn die Kaufkraft der Renten wird gewiß zukünftig nicht mehr steigen - im Gegenteil. Jeder Arbeitnehmer, der noch die Chance hat vorzusorgen, sollte ein sofort verfügbares Finanzpolster in Höhe von mehreren Netto-Monatseinkommen haben - als Sicherheit für finanzielle Notfälle aller Art. Das geht, wenn man regelmäßig z.B. 10% des Nettoeinkommens spart. Und nach Ansparen des Finanzpolsters sollte man privat vorsorgen - je mehr desto besser. Gruß, Maria L.
Herbertam 04.04.2008 | 15:28
Hallo, also ich kann nur das wiedergeben, was in dem Rentenbescheid steht. Und wenn dort drin steht, das die Rente für April "wahrscheinlich" ende Mai nachgezahlt wird, dann bedeutet dieses für mich auch ende Mai. Was ich nicht nachvollziehen kann, warum die KK und die DRV nicht "vernünftig" und zeitnah miteinander kommunizieren. Ich arbeite im Service Bereich. Da kann ich meinen Kunden auch nicht sagen, das der Kunde mal eben 2 Monate auf irgendeinen Bescheid warten muss !! Das kann doch nicht sein, das die KK oder die DRV da so lange für ein blödes Stück Papier benötigen. Wir leben in der WEB 2.0 Zeit, wo jeder Hinz und Kunz über E Mail und UMTS Handy verfügt... ;-)) Aber trotzdem vielen Dank für die vielen Beiträge. Haben mir wirklich einiges erklärt.. Viele Grüße Herbert..
Evchenam 04.04.2008 | 16:53
Hallo Herbert, zunächst ein kleiner Tipp von mir: wenn Sie Fragen zum Rentenbescheid haben (auch wenn Ihnen diese noch so blöd vorkommt) dann rufen Sie einfach beim zuständigen Sachbearbeiter an und lassen sich alles erklären. Oft handelt es sich um Mißverständnisse, die relativ schnell geklärt werden können. Jetzt aber zu Ihrem speziellen Fall bzw. dem Ihres Vaters: Selbst wenn der Rentenbescheid rechtzeitig erstellt worden wäre, so daß keine Nachzahlung entstanden wäre, hätte Ihr Vater die erste Rentenzahlung erst am 30.04. erhalten, würde also 1 Monat ohne Geld dastehen. Dafür kann aber die Rentenversicherung nichts, das ist das Ergebnis von Politikern, die sich die nachschüssige Rentenzahlung ausgedacht haben. Leider haben Sie dabei wohl nicht bedacht, daß es genügend Menschen gibt, die nicht ihren Lohn immer am Ende des Monats erhalten, bevor sie in Rente gehen, sondern Leistungen erhalten, die am Anfang eines Monats ausgezahlt werden. Daß allerdings im Bescheid Ihres Vaters steht, daß die Nachzahlung erst am 30.5. ausgezahlt wird, weil noch andere Dinge zu klären sind, glaube ich so nicht. Vielleicht interpretieren Sie in den Text etwas hinein, was dort gar nicht steht. Die Texte der Rentenbescheide sind bundeseinheitlich und in etwa steht bei einem Sachverhalt, wie er sich bei Ihrem Vater ergibt: Auf Ihren Antrag vom XXXXXX erhalten sie die Regelaltersrente ab 01.04.2008. Ab XXXXXX erhalten Sie monatlich XXXXX Euro. Für die Zeit vom XXXXXX bis XXXXXX ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von XXXXX Euro. Die Nachzahlung wird vorläufig einbehalten. Auf Seite 2 steht dann, daß die Nachzahlung einbehalten wird, weil noch geklärt werden muß, in wieweit die ersatzbegehrende Stellen hierauf Ansprüche haben und erst danach die Nachzahlung abgerechnet werden kann. Ein Datum, wann dies geschehen wird, steht dort mit Sicherheit nicht. Wenn Ihr Vater jetzt seit dem 01.04. keine Leistungen mehr von anderen Stellen erhalten hat, dann werden diese Stellen ja wohl hoffentlich so schnell wie möglich dies der Rentenversicherung mitteilen. Das kann z.B. per Fax gemacht werden. Und dann wird die Nachzahlung auch abgerechnet, so daß Ihr Vater vielleicht sogar schon vor dem 30.04. über das Geld verfügen kann. Er kann auch bei seiner Krankenkasse anrufen und darum bitten, daß dort so schnell wie möglich die Rentenversicherung Bescheid bekommt. All das hätte Ihnen der Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung auch sicherlich erklären können, wenn Sie dort nachgefragt hätten. Ihre Idee, daß im Zeitalter von Internet, eine wesentlich schnellere Kommunikation möglich sein sollte, begrüße ich grundsätzlich, leider haben Sie da die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Es soll Rententräger geben, die es der Sachbearbeitung nicht erlauben, externe E-Mails zu empfangen. Und wenn die E-mail nur an zentraler Stelle emfpangen wird, dann ausgedruckt und weitergeleitet werden muß... Ich kann Ihrem Vater nur raten, sich gleich am Montag mit seiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen und darum zu bitten, mit der Rentenversicherung in Kontakt zu treten. Vielleicht hat Ihr Vater dann schneller sein Geld, als sie es für möglich halten.
hasiam 04.04.2008 | 18:57
sie hatten doch 65 jahre zeit auf diesen tag hinzusparen... kinder haben sie auch... es ist doch unmöglich so ein cirkus hier aufzuziehen... jeder idiot weiss, dass sich solche heikle vorgänge, wie rentenantrag, sich verzögern ei, ei... hasi
Rosannaam 07.04.2008 | 17:09
Hallo Evchen, Sie haben´s auf den Punkt gebracht. Genau so und nicht anders läuft es ab, und so sollte man sich auch verhalten. WENN der Bescheid evtl. von Ende März/Anfang April datiert, ist die laufende Zahlung (Mai 2008) Ende Mai 2008 fällig. Vielleicht kommt man so auf dieses Datum??? Der schnellste Weg, damit die NZ abgerechnet werden kann, ist bei der KK anzurufen und diese bitten, UMGEHEND ihren Erstattungsanspruch geltend zu machen. Die Mai-Rente wird dann aber trotzdem erst Ende Mai gezahlt; d.h. dass Herbert´s Vater 1 Monat "in der Luft hängt". Dies geht aber leider allen so seit der nachschüssigen Rentenzahlung. Deswegen sollte man sich gerade bei der Altersrente, bei der der Rentenbeginn ja bekannt ist, vorher ein finanzielles Polster zulegen. MfG Rosanna.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026