Hallo,
mein Vater ist ende März 65 geworden und würde daher ab 01.04.2008 seine normale Altersrente beziehen. Der Rentenantrag wurde anfang Dez. 2007 gestellt, also in der 3 Monatsfrist. Nun hat er von der Rentenversicherung einen Bescheid bekommen, das noch einige Angaben wegen der Zusatzrente fehlen und die Rente daher wegen Prüfung erst Ende Mai (nachgezahlt) wird/werden kann !! Auf die Frage, wovon er die 2 Monate leben sollte, bekam er von der Rentenberaterin der ZVK den Spruch: " Sie wussten ja das Sie in Rente gehen und hätten vorsorgen müssen !!!!" Da fällt einem doch nix mehr zu ein ! Kann mir jemand sagen, wie es rechtlich aussieht ? Ob die Rentenversicherung da einen Vorschuss leisten muss ?? Ich mein, es kann doch nicht sein, das man da 2-3 Monate keine Bezüge bekommt, nur weil die Damen und Herren bei den Renteversicherungen nicht alles in 4 Monaten klären können ?? Der Rentenantrag wurde meiner Meinung nach rechtzeitig gestellt. Bin für jede Antwort dankbar ! Viele Grüße . Herbert
Wenn klar ist, dass ein Rentenanspruch besteht und keine Leistungen von anderen Stellen bezogen werden, die zu verrechnen sind, besteht - soweit ein Abschluß des Rentenverfahrens nicht in Kürze möglich ist - ein gesetzlicher Anspruch auf einen Vorschuß.
Es ist allerdings nicht immer leicht, diesen Rechtsanspruch auf einen Vorschuß auch durchzusetzen. Die Rentenversicherungsträger zahlen solche Vorschüsse gar nicht gern.
Ich würde vorschlagen, sofort unter Hinweis auf die prekäre finanzielle Situation einen Vorschuß zu beantragen.
Wenn innerhalb von zwei Wochen seitens der Rentenversicherung dazu keine Nachricht kommt, würde ich vorschlagen, dass sich Dein Vater dann schriftlich direkt an die Geschäftsführung seines Rentenversicherungsträgers wendet.
Ich frage mich nur, welche Angaben die gesetzliche RV von der ZVK benötigt!!! Die gesetzliche RV braucht nämlich eigentlich nix von der zvk um ihre Leistung festzustellen - eher umgekehrt.
Kann es sein, dass die nachzahlung von der zvk kommen soll und nicht von der gesetzlichen RV?
(Im Übrigen wird gesagt, daß eine Rente ca. 5-6 Monate vor Rentenbeginn beantragt werden soll, wenn der-/diejenige einen Anspruch auf Zusatzrente hat... Eben weil die ZVK den Bescheid der gesetzlichen RV zur Berechnung braucht!)
Ich kann mir nicht vorstellen, wenn im Dezember die Rente beantragt wurde, dass Ihr Vater noch keinen Bescheid haben soll.
Wenn das tatsächlich so sein soll, sollten Sie sofort bei der Sachbearbeitung telefonisch die Gründe erfragen.
Über die ZVK kann ich nichts sagen, nur soweit, dass die bei der gesetzlichen Altersrente keine Grundlage ist.
Das mit der ZVK ist richtig.. mein Vater hat ja von der gesetzl. einen Bescheid bekommen aber mit dem Hinweis, das nicht alles geklärt wird und die Rente daher nachgezahlt wird. Die Aussage, das er ja wusste , das er in Rente geht und daher hätte vorsorgen müssen, kam von der ZVK, nicht von der gestzl. . Die ZVK zahlt eh erst später nach. Das ist ja auch ok. Nur es kann doch nicht sein, das man 2-3 Monate ohne Bezüge dasteht. Da muss es doch eine gestzl. Regelung geben. gibt es denn Rentenberater, die kostenlos Ihre Dienste anbieten ?
kostenlose Beratung erhalten Sie bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der dt. RV.
Daß die Nachzahlung aufgrund von noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen nicht ausgezahlt werden kann, hängt mit Sicherheit nicht mit der ZVK zusammen.
Vielleicht hat Ihr Vater vor Rentenbeginn zuletzt eine Sozialleistung (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) bezogen. Das führt dazu, dass die RV die Nachzahlung nicht auszahlen darf. Es muß erst abgewartet werden, bis der jeweilige Sozialleistungsträger bekannt gegeben hat, ob ein Erstattungsanspruch geltend gemacht wird oder nicht. Und mitunter lassen sich die Sozialleistungsträger mit dieser Mitteilung viel Zeit und reagieren auch nicht wirklich auf Erinnerungen der RV. Die RV kann also ggf. nich mal was dafür.
Um das genau abzuklären rate ich in der zuständigen Sachbearbeitung der RV nachzufragen...
Hallo Herbert,
ihre beiden Beiträge sind etwas verwirrend.
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, hat Ihr Vater den Rentenbescheid von der DRV. Also ganz ohne Geld steht er dann doch nicht da.
Möglicherweise enthält dieser Bescheid einen Zusatz, dass noch weitere Zeiten zu berücksichtigen sind (vermutlich die laufden Entgelte für 2008). und eine Neuberechnung erfolgen muss. Eine große Änderung in der Rentenhöhe ist dann allerdings nicht zu erwarten.
"Rentenberater" arbeiten grundsätzlich nicht kostenlos.
Aber gehen Sie doch zu einer Beratungsstelle der DRV. Wenn es sich allerdings nur um die ZVK handelt, kann man Sie zwar beraten, helfen kann man Ihnen dort aber nicht.
Heinrich
"Vielleicht hat Ihr Vater vor Rentenbeginn zuletzt eine Sozialleistung (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) bezogen."
Und wenn es an dem ist, dann hat er ja bereits für die Zeit ab dem Rentenbeginn eine Entgeltersatzleistung erhalten (Arbeitslosengeld/Krankengeld) also steht er ja nicht ohne Geld da, wie Sie es beschreiben gelle?
Sozialleistungen egal ob Rente oder KG/ALO-Geld stehen eben nur einmal zu. d.h. es gibt nicht Rente und ALO-Geld/KG für ein und den selben Monat.
Die andere Geschichte mit der ZVK ist auch klar, da diese den Rentenbescheid benötigt um die Zusatzrente festzustellen. Also nicht immer gleich mit dem "Luftgewehr" schießen, wenn man nicht alles richtig versteht. Die DRV hat hier nämlich völlig korrekt gehandelt.
Also,
1. mein Vater hat einen Bescheid von der gesetzl. RV (vielleicht sollten die Beiträge auch vollständig gelesen werden !)
2. mein Vater war bis zu Rentenbeginn Krank geschrieben und hat Krankengeld bezogen.
3. im Rentenbescheid der gestzl. RV steht klar drin, das nicht alle Sachen geklärt sind und daher eine Auszahlung nicht vor dem 30.05.08 zustande kommt.
4. Frage ich mich, wieso die Krankenkassen und die gesetzl. RV 2-3 Monate brauchen, um diesen Sachverhalt zu klären ???
5. er bekommt seit Rentenbeginn, weder Rente noch Krankengeld, da er nicht mehr Arbeitsunfähig ist.
Kann mir evtl. mal ein EXPERTE dazu eine Meinung abgeben ??
Vielen Dank.
Ich habe alles gelesen! Ich zitiere:
"Nun hat er von der Rentenversicherung einen Bescheid bekommen, das noch einige Angaben wegen der Zusatzrente fehlen und die Rente daher wegen Prüfung erst Ende Mai (nachgezahlt) wird/werden kann !!"
Dass das der RT-Bescheid ist konnte ich nicht ahnen.
Aber wenn er den Bescheid erhalten hat verstehe ich das so, dass Ende Mai die erste laufende Zahlung erfolgt. Für April besteht eine Nachzahlung, die wird zunächst einbehalten um evtl. Erstattungen von der KK zu befriedigen. Dass Ihr Vater bis zum Ende Mai kein Geld hat, hat mit der neuen Regelung der nachschüssigen Auszahlung zu tun.
Bei der Rentenantragstellung im Dezember hätte man ihn über diese Konstellation aufklären müssen.
ok,
das hat man aber leider nicht.
d.h. im Klartext, es gibt KEINE gestzl. Regelung, das er da eine Chance auf einen Vorschuss hat ?
Danke
Herbert
so, jetzt wird doch langsam ein "Schuh" draus.
Also:
1. Rentenbeginn 01.04.2008
2. Erste Rentenzahlung rechtlich am letzten Banktag im Monat April (30.04.08) spätestens!
3. heute ist der 04.04.08, wo ist also Ihr Problem und was wollen Sie für einen Vorschuss???
4. Sobald die KK die "Negativmeldung" hinsichtlich eines Erstattungsanspruches (da er ja 65 ist, dürfte iegentlich ab dem 01.04.2008 kein KG mehr gezahlt werden!) bzw. ab dem Tag nach seinem 65. Geburtstag
5. Liegt die Negativmeldung vor, wird die DRV die in Ihren Augen einbehaltene Rente (welche ja erst am 30.04.08 fällig wird) sofort anweisen.
6. Das bedeutet, dass Ihr Vater schon vor dem eigentlich ersten Zahlungstermin seine regelaltersrente erhalten wird. Nehmen wir einfach mal an, die Negativmeldung erfolgt am 10.04.08 und die DRV kann dann zum 20.04.08 die Einmalzahlung anweisen, dann hat er 10 Tage früher als üblich seine Rente!!!
7. Noch Fragen?
8. Jederzeit bereit!!!
es ist aber durchaus möglich - je nach dem wann die Krankenkasse auf die Anfrage antwortet, dass die April Rente (= Nachzahlung) noch im April überwiesen wird.
Da sind ja noch fast 4 Wochen Zeit und falls das so kommt, hat Ihr Vater "keinen Schaden" weil er die Aprilrente ohnehin erst am 30.04.2008 beansruchen kann.
sorry, meine Punkt 4 ist nicht ganz vollständig...
Also: 4. Sobald die KK die "Negativmeldung" hinsichtlich eines Erstattungsanspruches (da er ja 65 ist, dürfte iegentlich ab dem 01.04.2008 kein KG mehr gezahlt werden! bzw. ab dem Tag nach seinem 65. Geburtstag) vorliegt, kann die DRV die Aprilrente anweisen.
Ach übrigens...
das müsste eigentlich auch so im Rentenbescheid der DRV stehen.
Rufen Sie den Sachbearbeiter an. Wenn die (technisch gesehen) Nachzahlung wirklich an einem Erstattungsanspruch der Krnakenkasse hängt, Faxnummer geben lassen. Dann die Krankenkasse anrufen diese soll ein Fax schicken, dass kein Erstattungsanspruch geltend gemacht wird. Dann wieder die DRV anrufen. Abrechnung der Nachzahlung verlangen - geht meist innerhlab von 8 - 10 Banktagen. Somit kommt die Maizahlung auch pünktlich!
Wenn sich jemand querstellt, hilft oft dieser Satz: "Wovon würden Sie leben, wenn ihr Gehalt mal einen Monat einfach nicht gezahlt werden würde?"
Sehr geehrter Herr Rassmussen,
"Wenn sich jemand querstellt, hilft oft dieser Satz: "Wovon würden Sie leben, wenn ihr Gehalt mal einen Monat einfach nicht gezahlt werden würde?"
Totaler Quatsch!!! Hetzen Sie bitte die Leute nicht so auf!
Die Rente für April 2008 ist erst am 30.04.2008 fällig!!!
Keinen Tag vorher!!!
Bei Ihnen zieht dieser Satz nicht ... gut.
Es geht ja wohl auch um den Mai. Es ist sehr schade, dass die DRV nicht in die Lage versetzt wird, sinnlose EAs - nämlich solche über das 65. hinaus - teilen und abrechnen zu können. Sehen sie sich mal die Schlußtermine des Rentenservice an - solche Fälle sind recht häufig. Allein durch z.B. Dispozinsen kann ein echter vermögensschaden entstehen.
Das ist keine Hetze. Mit einem Bescheid über eine einbehaltene Nachzahlung kann man weder Miete überweisen noch etwas zu essen kaufen. Kommen Sie einen Monat ohne Geld aus???
Ja, sie haben Recht. Möglicherweise wird sogar die erst am 30.05. fällige Mairente vorzeitig gezahlt. Aber nur, wenn die KK rechtzeitig den EA abrechnet oder zurückzieht. Ich wollte nur den schnellen Weg aufzeigen. Ich arbeite nun mal den ganzen Tag mit leuten, die sich Zahlungsverzögerungen im Normalfall nicht leisten könnnen.
Hallo,
also ich kann nur das wiedergeben, was in dem Rentenbescheid steht. Und wenn dort drin steht, das die Rente für April "wahrscheinlich" ende Mai nachgezahlt wird, dann bedeutet dieses für mich auch ende Mai. Was ich nicht nachvollziehen kann, warum die KK und die DRV nicht "vernünftig" und zeitnah miteinander kommunizieren. Ich arbeite im Service Bereich. Da kann ich meinen Kunden auch nicht sagen, das der Kunde mal eben 2 Monate auf irgendeinen Bescheid warten muss !! Das kann doch nicht sein, das die KK oder die DRV da so lange für ein blödes Stück Papier benötigen. Wir leben in der WEB 2.0 Zeit, wo jeder Hinz und Kunz über E Mail und UMTS Handy verfügt... ;-)) Aber trotzdem vielen Dank für die vielen Beiträge. Haben mir wirklich einiges erklärt..
Viele Grüße Herbert..