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Experten-Antwort

Rente + Witwenrente + Minijob

von Dieter25.01.2019 | 10:50
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7 Antworten

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Hallo, ich bin derzeit 66 Jahre, beziehe 1259,48 (Netto) € Rente, dazu kommt noch eine Netto Witwenrente von 390,60 €. Nun möchte ich einen Minijob mit 450 € Verdienst starten, habe aber nun gelesen, dass die gesetzliche Rente auf den Freibetrag der Witwenrente ( 803,88 € ?) anzurechnen ist. Leider finde ich keinen Hinweiß dazu in welchen Umfang die Anrechnung anzusetzen ist. Vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Vielen Dank, mit freundlichen Gruß, Dieter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Dieter,

Ihre bereits jetzt gekürzte Witwerrente würde sich aufgrund der Ausübung eines Minijobs in Höhe von 450 EUR ab dem nächsten 01.07. weiter kürzen. Entscheiden Sie sich dafür aus dem Minijob selbst den RV-Beitrag in Höhe von 16,20 EUR zu zahlen (neben den pauschalen Beiträgen Ihres Arbeitgebers in Höhe von 15%), würd das zusätzliche Einkommen nicht in voller Höhe angerechnet werden und die Kürzung der Witwenrente würde nach Überschlag um ca. 75 EUR brutto höher ausfallen. Es würde aus dieser Sicht sicherlich Sinn machen weiterhin aus dem Minijob Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten. Diese Beiträge hätten zusätzlich auch einen positiven Aspekt bzgl. Ihre eigene Altersente. Zusätzlich zur jährlichen Rentenanpassung zum 01.07., erhalten Sie weitere rentensteigernde Anwartschaften.

Nutzen Sie die Möglichkeit sich dies bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe berechnen zu lassen!

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6 Antworten

Vorsichtam 25.01.2019 | 12:59
Hallo Dieter, nicht nur die eigene Rente (Versichertenrente) wird bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt, sondern auch der Minijob. Da gilt es abzuwägen, ob sich die Jobaufnahme überhaupt lohnt.
senf-dazuam 25.01.2019 | 13:05
Ist bei der Netto-Angabe der Witwenrente schon die eigene Rente berücksichtigt? Beim Minijob kommt es auch noch drauf an, ob er mit oder ohne Sozialversicherungsbeiträgen läuft. Summieren Sie die eigene (Netto)Rente und den Minijob (bei Versicherungspflicht 40% Pauschale abziehen), dann ziehen Sie den Freibetrag ab, davon nehmen Sie wieder 40% und reduzieren die Bruttowitwenrente um desen Betrag. Fertig.
W*lfgangam 25.01.2019 | 18:04
Hallo Dieter, Ihre eigene Rente (Brutto-Betrag minus 14 %) wird bereits teilweise auf die Witwenrente angerechnet - dürften rd. 149 € Kürzung sein, die unter Berücksichtigung des Freibetrags von 845 € (bei West-Wohnort) abgezogen werden. Der Minijob mit 450 € wird zusätzlich voll mit 180 € von der Witwerrente abgezogen, wenn Sie die Versicherungsfreiheit im Minijob wählen bzw. hier nach ggf. schon Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen lassen. Wählen Sie im Minijob die Versicherungspflicht, werden davon nur 270 € als Einkommen gezählt (statt der vollen 450 €) und die Witwerrente nur um 108 € gekürzt. Die Versicherungspflicht kostet Sie allerdings 16,20 € mtl. *) - unterm Strich immer noch ein deutliches Mehreinkommen aller Einkünfte, als wenn der Minijob versicherungsfrei bleiben würde. *) was wiederum auch zu minimal steigender eigener Rente führen würde – mit der Folge, dass bei der Witwerrente auch wieder ein minimal höherer Kürzungsbetrag daraus entsteht. Kompliziert? Ja, machen Sie den Minijob versicherungsfrei und Sie haben die finanziell beste Lösung! Gruß w.
W*lfgangam 26.01.2019 | 15:58
Hallo Dieter, "...Ja, machen Sie den Minijob versicherungsfrei und Sie haben die finanziell beste Lösung! " Gruß w.
@ Wolfgang: Wenn ich das richtig verstanden habe, doch eben NICHT "versicherungsfrei machen", weil sonst keine 40% vom Einkommen abgezogen werden können?
Hallo Vorsicht, Danke Ihnen für die Korrektur - Versicherungspflicht ist natürlich angesagt ...da hatte ich mich im Text zum Ende hin verdaddelt :-) Gruß w.
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