Mit dem Beitrag von Chris ist dem Grunde nach schon alles gesagt.
Zur Klarstellung wird nochmals darauf hingewiesen, dass es hier nur um den Fall eines behinderten Menschen geht, der in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte (WfB) arbeitet. Auch in diesem Fall sind die beitragspflichtigen Einnahmen, und diese bewirken schließlich die Rentensteigerung, das Arbeitsentgelt. Da dieses aber bei behinderten Menschen in einer anerkannten WfB in der Regel geringer ist, als auf dem freien Arbeitsmarkt, werden als beitragspflichtige Einnahmen mindestens 80 Prozent der Bezugsgröße im Rentenkonto berücksichtigt.
Noch einfacher ausgedrückt, wer als behinderter Mensch in einer WfB arbeitet, hat später immer eine höhere Rente, als wenn er auf dem freien Arbeitsmarkt arbeitet, sofern er einen Verdienst hat, der 80 Prozent der Bezugsgröße nicht überschreitet. Für 2008 sind das die erwähnten 23856,- Euro jährlich oder 1988,- Euro monatlich.
Sollte der Verdienst tatsächlich sogar höher sein, als die erwähnten Beträge, dann wird das tatsächliche Entgelt als beitragspflichtige Einnahmen dem Rentenkonto gutgeschrieben.
Die Beschäftigung in der WfB kann also niemals zu einer geringeren Rentenzahlung führen. Sie ist immer besser oder gleich der auf dem freien Arbeitmarkt.