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Rente zwischen Schule und Wehrdienst

von PEH17.06.2009 | 09:45
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8 Antworten

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Sehr geehrte Experten, gilt die Zeit zwischen Abitur (Übergabe Zeugnis) und Antritt Dienst bei Bundeswehr/Bundesgrenzschutz auch als Anrechnungszeit? Ende Schulausbildung 19.06.- Beginn Dienstzeit 01.10. Was ist zu tun, wenn im Versicherungsverlauf aufgeführt wurde "bis 19.06. Schulausbildung, dann 01.10. Pflichtbeitragszeit Nachversicherung", hier fehlt die Zeit zwischen dem 19.06. und dem 01.10. Vielen Dank für Ihre Antwort! PEH

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.06.2009 | 14:12

Wie bereits von Jonas richtig ausgeführt wurde, entsteht eine Übergangszeit dann, wenn Zwischen Ausbildung und Wehrdienst und der nachfolgenden Ausbildung jeweils die Lücke keine 4 Kalendermonate beträgt. Grundsätzlich muss ein gesetzlicher Wehr- oder Zivildienst vorliegen. Allerdings steht

eine in der Bundesrepublik erbrachte Dienstleistung als Soldat auf Zeit bis zu drei Jahren dem nach Bundesrecht zu leistenden gesetzlichen Wehrdienst gleich. Da Ihr Dienst beim BGS lediglich 24 Monate andauerte, würde ich beim zuständigen Sachbearbeiter rückfragen,inwieweit eine Übergangszeit Anerkennung finden kann.

7 Antworten

Jonasam 17.06.2009 | 10:10
Nein, es sei denn, Sie beginnen nach dem Wehrdienst z. B. ein Studium oder eine Berufsausbildung (oder ähnliche Ausbildung). Diese muss aber innerhalb einer Frist nach Abschluss des Wehrdienstes beginnen. Frist: Die Ausbildung muss innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Wehrdienstes beginnen. MfG Jonas
PEHam 17.06.2009 | 10:46
Hallo Jonas, vielen Dank für Ihre Antwort! Auf die Zeit beim Bund folgte nahtlos ein Hochschulstudium:01.01.-30.09. Pflichtbeitragszeit Nachversicherung - 01.10.... Hochschulausbildung. Im Versicherungsverlauf fehlt trotzdem die Zeit nach dem Abitur bis zum Beginn der Dienstzeit beim Bund. Ist hier irgendetwas von mir zu unternehmen? Danke! MfG PEH
Jonasam 17.06.2009 | 11:06
Hallo PEH! Die Prüfung erfolgt eigentlich durch den zuständigen Sachbearbeiter. Sie können diesen aber auch darauf hinweisen (Unterlagen einreichen). Ich muss aber meine erste Aussage berichtigen, bzw. genauer erläutern. Die Übergangszeiten entstehen nur, bei Wehr- oder Zivildienst. Wenn Sie Berufssoldat waren (oder beim Grenzschutz), bekommen Sie diese Übergangszeiten nicht. Die bleiben dann als nicht belegte Zeit im Konto stehen. Ich weise nur darauf hin, weil Sie schreiben, dass Sie nachversichert wurden. Eine Nachversicherung wird z. B. bei Beamten oder Soldaten auf Zeit durchgeführt. Wenn Sie richtig nachversichert wurden, entstehen also keine Übergangszeiten. Wenn Sie nur Ihren Wehrdienst abgeleistet haben, bekommen Sie die Übergangszeiten, da Sie als Wehrpflichtiger nicht nachversichert werden, sondern in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (Wehrdienst oder Zivildienst ist pflicht, Soldat auf Zeit werden Sie freiwillig). Sorry, falls ich Sie jetzt verwirrt haben sollte. Rückfragen beantworte ich gerne. MfG Jonas
PEHam 17.06.2009 | 11:20
Hallo Jonas, danke für die schnelle Antwort! Ich bin allerdings etwas verunsichert.Vielleicht fehlten noch Infos meinerseits. Ergänzende Infos: Alternativ zum Wehrdienst bei der Bundeswehr (zu meiner Zeit 18 Monate) konnte man ersatzweise (BGS statt Bundeswehr) seine Dienstzeit beim BGS ableisten. Hier mußten allerdings dann 24 Monate abgeleistet werden. Wie wird in diesem Falle die Zeit zwischen Abitur und Antritt des Dienstes rententechnisch eingestuft? Nochmals Danke! MfG PEH
Jonasam 17.06.2009 | 11:34
Hallo PEH! Ich gehe davon aus, dass Sie für die Zeit beim Grenzschutz nachversichert wurden. Dann würde die Übergangszeit nicht berücksichtigt werden. Fragen Sie aber ggf. beim zuständigen Sachbearbeiter nach. Der kann die Zeiten im Konto sehen, und sagen ob das eine Nachversicherung ist oder nicht. Sie können das aber auch selber prüfen. Wenn hinter oder über der Zeit des Dienstes "nachverichert" oder "Nachversicherung" steht, dann war es auch eine Nachversicherung, und eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen liegt nicht vor. MfG Jonas
PEHam 17.06.2009 | 17:25
Ich bedanke mich für die ausführlichen Antworten - nochmals besonderer Dank an Jonas! MfG PEH
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