Hallo PEH!
Die Prüfung erfolgt eigentlich durch den zuständigen Sachbearbeiter. Sie können diesen aber auch darauf hinweisen (Unterlagen einreichen).
Ich muss aber meine erste Aussage berichtigen, bzw. genauer erläutern.
Die Übergangszeiten entstehen nur, bei Wehr- oder Zivildienst. Wenn Sie Berufssoldat waren (oder beim Grenzschutz), bekommen Sie diese Übergangszeiten nicht. Die bleiben dann als nicht belegte Zeit im Konto stehen.
Ich weise nur darauf hin, weil Sie schreiben, dass Sie nachversichert wurden. Eine Nachversicherung wird z. B. bei Beamten oder Soldaten auf Zeit durchgeführt.
Wenn Sie richtig nachversichert wurden, entstehen also keine Übergangszeiten. Wenn Sie nur Ihren Wehrdienst abgeleistet haben, bekommen Sie die Übergangszeiten, da Sie als Wehrpflichtiger nicht nachversichert werden, sondern in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (Wehrdienst oder Zivildienst ist pflicht, Soldat auf Zeit werden Sie freiwillig).
Sorry, falls ich Sie jetzt verwirrt haben sollte. Rückfragen beantworte ich gerne.
MfG
Jonas