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Experten-Antwort

Rentebesteuerung

von Gerda 10.03.2020 | 15:00
89 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam , Ich benötige einmal eure geschätzte Antwort auf folgend aufgeführte Situation. Habe in 2019 ein Renteneinkommen in Summe von 15194 € . (eigene und Witwenrente ) Soweit ich informiert bin bin ich 50 % davon steuerbefreit da Rente vor 2005 gezahlt wurde. Das entspricht dann 7598 €. Der Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2019 , 9168 €. Ich liege somit unter dem Grundfreibetrag mit den 7598 €. Somit würde ich dann keine Steuern bezahlen müssen ? Ist diese Sichtweise richtig ? Vielen Dank im Voraus für eine Rückantwort LG Gerda

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.03.2020 | 09:29

Hallo Gerda ,

ihr Grundgedanke ist ( vereinfacht ) dargestellt nicht falsch , sofern keine weiteren steuerrechtlich relevanten Einkünfte vorhanden sind.

Wie die Vorredner bereits sagten , bitte wenden Sie sich an das Finanzamt , Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein , um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siehe hieram 10.03.2020 | 15:29
Hallo Gerda, um hierzu eine rechtssichere Antwort zu erhalten, sollen Sie sich an das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Hier in diesem Forum werden rentenrelevante Fragen beantwortet. (aber grob betrachtet sehen Sie das nicht völlig verkehrt, eine Steuererklärung sollten/müssen Sie dennoch abgeben)
Grobiam 10.03.2020 | 15:44
Machen Sie es, wie @Siehe hier vorgeschlagen hat. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung ein Anschreiben bei, mit dem Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Das habe ich als EM-Rentner (Beginn in 2007)auch gemacht. Daraufhin stand dann im Steuerbescheid:"soweit sich Ihre Einkünfte nicht wesentlich erhōhen,kann auf die Abgabe einer Einkommensteuer verzichtet werden". Das Ganze dann rechnerisch ein bisschen im Auge behalten, dann ist alles gut.
Valzuunam 10.03.2020 | 16:02
Ohne mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen: Sie haben einen Freibetrag von 50% der Renten im Jahr 2005. Also deutlich weniger als die von Ihnen angenommenen 7.598,- Euro (alle Rentenerhöhungen werden nämlich voll besteuert). Diesen („2005er“) Freibetrag ziehen Sie von Ihren 15.194,- Euro ab. Das Ergebnis vergleichen Sie mit dem Grundfreibetrag. Die restlichen Geheimnisse des Steuerrechts erläutert Ihnen gerne ein dafür zugelassener Experte.
senf-dazuam 10.03.2020 | 16:55
Zitat von Valzuun anzeigen
Korrekt. Die 50% bleiben nicht als prozentuale Angabe, sondern werden als Betrag zu Rentenbeginn (oder im Jahr darauf) festgelegt. Diesen Betrag ziehen Sie von der aktuellen Rente ab und dann den Freibetrag ... da dürfte doch was übrig bleiben. wenn sonst noch Einkommen vorliegt (Solaranlage, Verpachtung, ...) kann das auch noch steuerlich relevant sein. Also kommen wir zurück zum Tipp ganz oben: Anfrage beim Finanzamt, was denn nun bei Ihnen an Steuern zu zahlen sei ...
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