Hallo Christa,
prinzipiell können Sie Ihren Rentenbeginn auch in die Zukunft verschieben. Eine Überbrückung mit Arbeitslosengeld I wäre grundsätzlich möglich. Der Abschlag verringert sich pro Monat um 0,3 %.
Ob ein Anspruch auf eine entsprechende Sozialleistung besteht, kann jedoch nur mit dem zuständigen Träger (Agentur für Arbeit) besprochen werden.
Eine vorgezogene Altersrente kann im Übrigen nur in Anspruch genommen, wenn die 35-jährige Wartezeit erfüllt ist.
Insofern Sie selbst kündigen, ist an dieser Stelle zudem auf eine Sperrfrist von 3 Monaten hinzuweisen.
Eine persönliche und vollumfängliche Beratung, in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen, wäre an dieser Stelle ratsam.