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Experten-Antwort

rente/jobcenter

von ralle27.07.2013 | 11:36
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7 Antworten

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hi liebe foris darf das jobcenter die zuviel geleisteten Leistungen nach bewilligter rente zurückerstatten? ist ja schön und gut aber doch nicht die gesammte summe an Leistungen was wir als BG bekommen haben. die müssten doch nur die Leistungen berechnen was ich bekommen habe??? es handelt sich um den Zeitraum von Januar bis juli.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralle,

ihre Frage wurde bereits durch „???“ und „Sozialröchler?“ beantwortet.

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6 Antworten

???am 27.07.2013 | 12:23
Sie werden so gestellt, als wenn Sie die Rente rechtzeitig, also bereits ab Januar monatlich überwiesen bekommen hätten. In diesem Fall wäre ja Ihre Rente auch für den Lebensunterhalt der Anderen mit herangezogen worden und Ihre BG hätten keinen oder nur einen niedrigeren AlG II-Anspruch gehabt.
Sozialröchler?am 27.07.2013 | 13:27
Das Jobcenter erstattet nichts, sondern fordert als vorrangig verpflichteter Leistungsträger die vorgeleisteten Beträge bis zur Höhe der zeitgleich zustehenden Rente vom Rentenversicherungsträger an. Selbstverständlich zählt dabei das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft. Hätten Sie den Rentenanspruch bereits vorher gehabt, wäre Ihre Rente doch ebenfalls als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft für den Leistungsanspruch berücksichtigt worden. Strittig ist allerdings derzeit, ob die Jobcenter in bestimmten Fällen überhaupt einen Erstattungsanspruch auf die Renten wegen voller Erwerbsminderung und die Vollrente wegen Alters haben. Hierzu siehe auch http://www.rentenbote.de/erstattungsansprueche-bei-nachtraeglich… unterer Teil ab "Erstattungsanspruch des Jobcenters". Allerdings juristisch schwierig und für den Laien wohl wenig verständlich.
egalam 27.07.2013 | 14:57
Da musst du dich nicht kümmern, ralle. Das machen Jobcenter und DRV unter sich aus, deine nachgezahlte Rente wird entsprechend gekürzt. Da kann von der Nachzahlung was überbleiben oder auch nicht. Bei mir ist damals als Aufstocker was übergeblieben, aber in nicht wenigen Fällen wird die EM Rente nicht mal den ALG II Satz von 384€ erreichen. Da bleibt dann nix über. Ich liege mit meiner EM-Rente übrigens auch drunter, naja.
egalam 27.07.2013 | 15:13
PS. Trotz etwas kleiner EM Rente, es hat auch Gutes, man muss sich nicht mehr alle halbe Jahre den JC Terror geben! Ich mein, jeden Euro auf den Konten und Depot erklären. Da nehme ich in Kauf, dass die EM Rente etwas kleiner ausfällt. Minijob ist da ergänzend Pflicht, klar. Sonst muss man ja gleich zum nächsten Amt laschen, das will doch keiner...
Frühpensionäram 28.07.2013 | 08:37
So wenig Geld ? Das ist furchtbar ! Als frühpensionierter Beamter A14, habe ich inzwischen 3000 Euro netto zur Verfügung. Der Staat kann dafür auf meine vollste Loyalität setzen. Verdi und die Angestellten des ÖD kämpfen ständig für meine Pensionssteigerungen.
Jeckam 28.07.2013 | 15:06
Wenn übehaupt,dann hat man sie wohl wegen überforderter Intelligenz in den Ruhestand geschickt. Aber wahrscheinlich sind sie Hartz IV Bezieher mit Hitzestau in den oberen Regionen.
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