Hallo,
da Polen seit 2005 in der EU ist, fallen auch in Polen erworbene Rentenanwartschaften unter die Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Die Zeiten in Deutschland und in Polen werden für die Wartezeiterfüllung („Renten-Anwartschaftszeit“) zusammengerechnet. Ihre Frau wird somit unter den sonstigen Voraussetzungen auch eine Rente erhalten, ohne dass weitere Zeiten entrichtet werden müssen.
Weiter Einzelheiten, insbesondere zum Antragsverfahren können Sie auch unter folgendem Link entnehmen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/74744/publicationFile/5091/meine_zeit_in_polen.pdf;jsessionid=FB5DDD21C27BD2860197A5F7EF980B0E.cae03
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.