ich hab so eine frage, meine frau plant nach 2-3 Jahre nach BiH auszuwandern, sie ist aber Kroatische Staatsbürger geboren in Deutschland und arbeitet und lebt mit mir hier seit 25 Jahren, sie spielt mit Gedanken Sozialleistungen sich auszahlen lasen und in BiH eine kleine Geschäft aufzumachen. Ich selbst bin Kroatische und BiH Staatsbürger. Ist das grundsätzlich möglich und mit welchen Nachteilen ist man damit verbunden.
Vielen Dank.
18.01.2021, 11:07
von
Karl
Was ist BiM?
18.01.2021, 11:08
von
Karl
ich meinte natürlich BiH
18.01.2021, 11:12
von
Antwort
Bosnien und Herzegowina
18.01.2021, 11:15
von
Zvonko
Zitiert von: Antwort
Bosnien und Herzegowina
Ja...Bosnien und Herzegowina...Sorry
18.01.2021, 11:57
von
Berater
Als kroatische Staatsangehörige gehört Sie zur EU und ist berechtigt, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Diese Berechtigung behält Sie auch bei einem Verzug nach Bosnien-Herzegowina womit die Deutsche Rentenversicherung ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Daraus folgt, dass eine Beitragserstattung nicht möglich ist, da in Deutschland ein Rentenanspruch besteht, der im entsprechenden Alter ausgezahlt wird.
18.01.2021, 12:00
von
Zvonko
Zitiert von: Berater
Als kroatische Staatsangehörige gehört Sie zur EU und ist berechtigt, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Diese Berechtigung behält Sie auch bei einem Verzug nach Bosnien-Herzegowina womit die Deutsche Rentenversicherung ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Daraus folgt, dass eine Beitragserstattung nicht möglich ist, da in Deutschland ein Rentenanspruch besteht, der im entsprechenden Alter ausgezahlt wird.
Ok...Vielen Dank..
18.01.2021, 12:37
von
DaVi
Hallo, da Ihre Frau die kroatische Staatsangehörigkeit hat, kann eine Beitragserstattung nicht erfolgen. Sie wird erst später eine deutsche Rente dann ins Ausland überwiesen bekommen.
18.01.2021, 17:18
Experten-Antwort
Hallo Zvonko,
Angehörige eines EU-Staates werden deutschen Staatsbürgern gleichgestellt. D.h. es besteht auch bei einem Auslandswohnsitz das Recht der Zahlung freiwilliger Beiträge zur deutschen Rentenversicherung, was eine Beitragserstattung ausschließt. Nach Erreichen der Altersgrenze wird die Altersrente, sofern die Wartezeit von mindestens 5 Beitragsjahren erfüllt ist, auch ins Ausland gezahlt.
19.01.2021, 07:22
von
Zvonko
Danke euch für ausführliche Antworten...ich hab noch eine frage uns zwar ich plane auch nach ca.3 Jahren Deutschland zu verlasen und in der Heimat zurück.. ich hab gehört das ich dann später Rente für langzeitbeschäftigte beanspruchen könnte.. bin Jahrgang 1968 und hab in paar Monaten 35 Beitrags jähren ohne Unterbrechung...wäre das für mich möglich und wie lauft das überhaupt. Danke euch nochmal.
19.01.2021, 14:59
von
Berater
Zitiert von: Zvonko
Danke euch für ausführliche Antworten...ich hab noch eine frage uns zwar ich plane auch nach ca.3 Jahren Deutschland zu verlasen und in der Heimat zurück.. ich hab gehört das ich dann später Rente für langzeitbeschäftigte beanspruchen könnte.. bin Jahrgang 1968 und hab in paar Monaten 35 Beitrags jähren ohne Unterbrechung...wäre das für mich möglich und wie lauft das überhaupt. Danke euch nochmal.
Dann können Sie ca. 6 Monate vor Vollendung des 63. Lebensjahres Ihre Deutsche Rente über den Rententräger Ihres Wohnstaates beantragen.
20.01.2021, 09:41
von
Zvonko
Zitiert von: Berater
Zitiert von: Zvonko
Danke euch für ausführliche Antworten...ich hab noch eine frage uns zwar ich plane auch nach ca.3 Jahren Deutschland zu verlasen und in der Heimat zurück.. ich hab gehört das ich dann später Rente für langzeitbeschäftigte beanspruchen könnte.. bin Jahrgang 1968 und hab in paar Monaten 35 Beitrags jähren ohne Unterbrechung...wäre das für mich möglich und wie lauft das überhaupt. Danke euch nochmal.
Dann können Sie ca. 6 Monate vor Vollendung des 63. Lebensjahres Ihre Deutsche Rente über den Rententräger Ihres Wohnstaates beantragen.
Danke.. habe ich dann Anrecht auf Deutsche Krankenversicherung wenn ich Renten in der Heimat beanspruche ?