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Renten auszahlung

von Lara_Serbien14.08.2007 | 15:03
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 2001 in Deutschland. Bis 2004 war ich kurzfristig vollzeit beschäftigt (ingesamt 3-4 Monate) und dannach noch habe ich eine Stelle auf 400 EUR Basis 1 Jahr gehabt. Im Juli 2004 habe ich Zwillinge bekommen und seit damals bin ich Zuhause. Jetzt möchte ich nach Heimatland - Serbien wieder zurück und möchte fragen ob ich irgendwelche Chance habe auf Renten auszahlung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von user unbekannt möchte ich mich anschließen.

Was indes die Mölglichkeit zur Erstattung der in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten/Beiträge angeht, so sei darauf hingewiesen, dass Kindererziehungszeiten nicht erstattungsfähig sind - zumal dafür vom Bund Beiträge geleistet wurden; nicht jedoch von Ihnen (als Versicherte) selbst.

Zuständige Verbindungsstelle für Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Serbien ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd in Landshut.

Deren Internetauftritt ist unter www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de zu finden, dort erhalten Sie speziell zu diesem Abkommen weitere Informationen, vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de/nn_44716/DRVBS/de/Navigation/Rente/Ausland__und__Rente/Verbindungsstellen/serbien__node.html__nnn=true

MfG

3 Antworten

Unbekanntam 14.08.2007 | 19:39
Hallo "Lara_Serbien", damit Sie die Regelaltersrente beziehen können, müssen Sie mindestens 5 Jahre an Pflichtbeitragszeiten haben. Falls Sie Beschäftigungszeiten in Serbien haben, zählen diese mit dazu. Pflichtbeitragszeiten sind Zeiten, in dem Sie in Deutschland mehr als € 400 beschäftigt waren. Sofern Sie weniger als €400 beschäftigt waren, werden auch Ihnen Monate gutgeschrieben. Für ca. 1 Jahr mit monatlich € 400 ca. 4 - 5 Monate. Für jedes Kind das Sie erziehen gibt es 3 Jahre. Das heißt bei Zwillingen insgesamt 6 Jahre. Voraussetzung ist aber, dass Sie die Kinder in Deutschland erziehen. Somit hätten Sie die Voraussetzungen erfüllt und würden mit zwischen 65 - 67, abhängig wann Sie geboren sind, eine Rente bekommen.
lotscheram 14.08.2007 | 20:52
eine Auszahlung des Beitrages ist nach meiner Kenntnis nicht mehr möglich, da bereits durch die Kinder 6 Jahre Pflichtbeitragszeit vorhanden ist plus übrige Beschäftigungsmonate. Sie haben damit einen Rentenanspruch erworben und einen Anspruch auf Rentenzahlung, wenn das vorgesehene Alter ereicht ist, in Ihrem Fall sicher erst ab dem 67. Lebensjahr.
Schiko.am 14.08.2007 | 19:30
Rentenauszahlung lese ich immer wieder hier, dies geht natürlich nicht. Vielfach ist ja auch die auszahlung der eigenen, abgeführten beiträge gemeint. Oft nicht lohnend, da ja die beiträge des arbeit- gebers verloren sind. Die beitragserstattung aber auch grundsätzlich nicht möglich, wenn bereits für 60 monate mindest- beitragszeit vorhanden sind. Die gezahlten beiträge für arbeitsverdienst dürften ja gering sein, somit auch die beitragserstattung eher mager ausfallen. Beachtenswert dagegen die entgeltpunkte für kinder- erziehungszeiten. Während für geburten bis 1991 je kind 12 monate angerechnet wurden, hat sich dies für spätere geburten verbessert. Nunmehr sind es je kind 3 jahre x 2 immerhin 6 jahre = gleich 72 monate. Somit ist die voraussetzung für eine spätere rente mit 65/67 jahren gegeben. Nach heutigem stand bei 26,27 rentenwert je entgeld- punkt x 6 €. 157,62 rente. Ob dies auch noch gilt, wenn sie jetzt deutschland ver- lassen, sollten sie sich von der deutschen rentenver- sicherung bund schriftlich bestätigen lassen. Ansprechpartner hierfür kann auch das örtliche versicherungsamt ihrer stadt oder auch das landrats- amt sein. Mit freundlichen Grüßen.
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