Hallo Teoman,
zunächst sollten Sie mit der Krankenkasse abklären, ob es bei dieser Probleme gibt, da diese Sie ja zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat. Zum Verständnis ggfls. Kann der Reha-Antrag in einen Renten-Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden, sofern die Rentenversicherung die Erwerbsminderung im Zuge des Reha-Verfahrens feststellt. In diesem Fall würde die Krankenkasse darauf bestehen, dass Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen, da dann anstatt des Krankengeldes die Rente gezahlt wird.
Den Rentenbeginn bestimmen grundsätzlich Sie selbst, außer im oben beschriebenen Verfahren.
Sobald die Krankenkasse Ihnen mitteilt, dass das Reha-Verfahren nicht abzuwarten ist, stellen Sie den Antrag auf die Altersrente zu dem von Ihnen gewünschten Rentenbeginn. In der Regel ca. 3 Monate vor Rentenbeginn, sollte dieser bei der Deutschen Rentenversicherung sein.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung