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Experten-Antwort

Renten beginn

von Teoman01.02.2021 | 13:56
100 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Ich versuche meine Frage zu schreiben. Ich bin Januar 57 geboren,64 Jahre Alt. Seit Juli 2020 Schwerbehindert von 50% (Ich kann ab 1.Januar 2021 ohne Abzug zu Altersrente gehen) Aber ich bin seit März 2020 Arbeitsunfähig. Nach Aufforderung meine Krankasse habe Antrag auf REHA gestellt. Reha ist genehmigt aber bis jetzt hat man kein passende Reha Klinik gefunden. Aus Diverse Gründen (Kündigungsfristen, Unterhalt Kredit usw.)möchte ich ab 1.Juni zu Altersrente gehen. Wie soll ich vorgehen? Wer kann mein Renten Beginn bestimmen? Ist Renten beginn mit Antrag auf Rente relevant? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Teoman,

zunächst sollten Sie mit der Krankenkasse abklären, ob es bei dieser Probleme gibt, da diese Sie ja zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat. Zum Verständnis ggfls. Kann der Reha-Antrag in einen Renten-Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden, sofern die Rentenversicherung die Erwerbsminderung im Zuge des Reha-Verfahrens feststellt. In diesem Fall würde die Krankenkasse darauf bestehen, dass Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen, da dann anstatt des Krankengeldes die Rente gezahlt wird.

Den Rentenbeginn bestimmen grundsätzlich Sie selbst, außer im oben beschriebenen Verfahren.

Sobald die Krankenkasse Ihnen mitteilt, dass das Reha-Verfahren nicht abzuwarten ist, stellen Sie den Antrag auf die Altersrente zu dem von Ihnen gewünschten Rentenbeginn. In der Regel ca. 3 Monate vor Rentenbeginn, sollte dieser bei der Deutschen Rentenversicherung sein.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Teomanam 01.02.2021 | 16:18
Hallo, Was passiert wenn K.Kasse sich nicht meldet, um Reha zurück zu ziehen?
Teomanam 01.02.2021 | 16:24
In diesem Fall, kann ich darf ich wieder mein Arbeit aufnehmen? Dann Antrag auf Altersrenten stellen? Für Ihre Bemühungen, Herzlichen Dank
Siehe hieram 01.02.2021 | 16:35
Die Krankenkasse kann Sie zwar auffordern, eine Reha zu beantragen. Sie kann Ihnen aber nicht verbieten, eine Altersrente zu beantragen. Also stellen Sie den Antrag auf Altersrente, so wie gewünscht. Und nehmen Sie den Reha-Antrag nicht zurück, sondern warten hierzu einfach ab. Sie werden beim Antrag sowieso gefragt, ob Sie Erwerbsminderungsrente schon beziehen - Antwortkreuz bei nein oder ob Sie eine Reha beantragt haben - Antwortkreuz bei ja Und auch wenn diese Reha schon bewilligt worden ist, wird dann die DRV entscheiden, ob diese noch stattfinden kann/muss und vielleicht auch Rücksprache mit der Krankenkasse halten. Vielleicht, aber das ist eher unwahrscheinlich, bekommen Sie doch vorher noch einen Termin für die Reha. Dann machen Sie die eben. Wenn sich daraus ergibt, dass Sie erwerbsgemindert sind und Anspruch auf eine halbe/volle Erwerbsminderungsrente haben, wird das auch rückwirkend berücksichtigt. Das wäre im Übrigen für Sie nicht von Nachteil, denn bei einer EM-Rente bekommen Sie durch die Zurechnungszeit vermutlich mehr Geld als bei einer vorzeitigen Altersrente. Davon bekommt dann vielleicht die Krankenkasse auch etwas zurück, aber am Ende profitieren Sie selbst. Versuchen Sie doch noch einmal, einen Beratungstermin - telefonisch - bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung zu bekommen.
Siehe hieram 01.02.2021 | 16:41
Noch eine Ergänzung: lassen Sie sich auf jeden Fall noch mal beraten! Denn Sie können meines Wissens nach auch jetzt den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen (das ist ja das, was die Krankenkasse eigentlich gern erreichen möchte) und dann den Antrag auf Altersrente hinterher. Oder gleichzeitig?? Das eben sagt Ihnen die Beratung ganz genau.
KSC Ergänzungam 01.02.2021 | 18:47
Dass Sie ernsthaft fragen ob Sie die Arbeit wieder aufnehmen dürfen, ist eigentlich unglaublich. Wenn das geht, gibts doch keinen einzigen Grund mehr Sie weiter krank zu schreiben, oder?
KSCam 01.02.2021 | 18:44
Wenn Sie 64 sind, 35 Jahre haben und schwerbehindert sind, wissen Sie doch dass Sie seit 01/2021 in AR gehen könnten. Dann können Sie doch ganz einfach zum 01.06. (oder wann auch immer nach dem 01.01.) Rente beantragen. Ob die DRV Sie dann noch in Reha schickt (um Sie fitt zu machen) obewohl Soie bald in Rente gehen, müssen Sie abwarten. Wenn dann die Reha noch stattfindet, gehen Sie halt hin - wo ist das Problem? Ist ja nicht Ihr Geld das rausgeworfen wird.
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