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Renten-Eintrittsalter

von raha14.06.2007 | 13:43
1586 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, man hört ja von der Politik immer, dass man auch in Zukunft nach 45 Beitragsjahren zur RV abschlagsfrei in Rente gehen kann. Ist das also für einen 63-jährigen Beschäftigten mit 45 Beitragsjahren zur RV möglich ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

ein abschlagsfreier Rentenbezug nach 45 Jahren -Altersrente für besonders langjährig Versicherte- ist frühestens ab 01.1.2012 mit 65 Jahren möglich. Diese Altersrente kann auch nicht vorzeitig (z.B. mit Inkaufnahme von Abschlägen) in Anspruch genommen werden. Um Rückfragen zu vermeiden: Für die 45 Jahre werden Pflichtbeitragszeiten für eine vesicherte Beschäftigung oder Tätigkeit angerechnet. Darunter fallen auch die Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen wegen Kinererziehung, der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Krankengekdbezug und Zeitendes Wehr- und Zivildienstes. Die Möglichkeit des abschlagfreien Renteneintritts nach 45 Jahren unabgängig vom Alter sieht das deutsche Rentenrecht (leider) bisher (noch?) nicht vor.

2 Antworten

----am 14.06.2007 | 13:55
Dann kann man mit 65 in Rente!
lotscheram 14.06.2007 | 14:37
Um Missverständnissen vorzubeugen, wenn Sie bereits im Alter von 63 Jahren die geforderten 45 Jahre Pflichtbeitragszeit erfüllt haben können Sie zwar abschlagsfrei ab Vollendung des 65. Lbj. in Rente gehen, jedoch nicht vor dem 01.01.2012, weil es diese Rentenart erst ab 01.01.2012 gibt. Abschlagsfrei können Sie die Rente vor 2012 nur als Regelaltersrente beziehen, das wäre ab Vollendung des 65. Lebensjahres, die Anzahl Pflichtbeitragsjahre oberhalb von 5 spielt da keine Rolle mehr.
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