Hallo,
ein abschlagsfreier Rentenbezug nach 45 Jahren -Altersrente für besonders langjährig Versicherte- ist frühestens ab 01.1.2012 mit 65 Jahren möglich. Diese Altersrente kann auch nicht vorzeitig (z.B. mit Inkaufnahme von Abschlägen) in Anspruch genommen werden. Um Rückfragen zu vermeiden: Für die 45 Jahre werden Pflichtbeitragszeiten für eine vesicherte Beschäftigung oder Tätigkeit angerechnet. Darunter fallen auch die Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen wegen Kinererziehung, der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Krankengekdbezug und Zeitendes Wehr- und Zivildienstes. Die Möglichkeit des abschlagfreien Renteneintritts nach 45 Jahren unabgängig vom Alter sieht das deutsche Rentenrecht (leider) bisher (noch?) nicht vor.