Habe heute meine Rentenauskunft bekommen. Darin steht, die Regelaltersrente würde 1.139 Euro betragen, nach dem bis zum 30.6.2010 aktuelle Rentenwert. Ich gehe am 1.11.2016 in Rente,hab 1 EGP pro Jahr,bekomme 2,1 % Abschlag. Würde gerne mal wissen wie hoch meine Brutto und Nettorente dann ist? Sollte jemand antworten,danke
Hallo Karl,
Rentenauskunft basiert auf den bis 31.12.2008 erfassten Zeiten (wenn nicht durch Sondertatbestände bereits 2009er Zeiten enthalten sind)
1139 € (2008)
27,20 (2009) entspricht 1 EP = rd. 32000 EUR
27,20 (2010)
27,20 (2011)
27,20 (2012)
27,20 (2013)
27,20 (2014)
27,20 (2015)
22,67 (2016)
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1352,07
- 27,04 (2,1 % Abschlag)
------
1325,03
- 132,50 (rd. 10 % KV/PV)
------
1192,53 ausgezahlte Rente
Sie haben hoffentlich nach den richtigen Betrag geschaut und nicht dem bereits bis zur Regelaltersgrenze hochgerechneten.
Gruß
w.
Versuche gerne auf meine Art eine Antwort zu geben, dies kann natürlich nur
nach derzeitigem Ist Stand sein.
Bei derzeit 27,20 Rentenwert West, der ja bis 30.06. 2010 gilt sind es 41.8750
Entgeltpunkte a/ 27,20 sind es 1.139, Bruttorente
Rechne ich bis 1.11. 2016 immer jährlich einen EP. hinzu komme ich auf
( 41.8750 + 6.3300 ) 48.2050 EP. x 27,20 Euro Bruttorente von 1311 .
Auf die hier aktuelle Diskussion- eine Aussage der Politik- von 1,60 % Renten-
erhöhung lasse ich mich nicht ein, dies wären ja in Fünf Jahren 8% Erhöhung,
der Rentenwert statt 27.20 ca. 29,60 ( Zinsenzins-Effekt ) x 48.2050 Euro
1.427 Bruttorente.
1.428
Welcher Beitrag zur Kranken/Pflegeversicherung 2016 gilt, weiß ich als Nicht-
hellseher nicht. Derzeit sind dies 9,85% aus 1.311 angenommener
Bruttorente. Den Betrag von 129 berücksichtigt ergibt sich eine Nettorente
( 1.311 - 129 ) 1.182.
Bei mir bekommen Sie die vermeintliche Steuerberatung gleich mitgeliefert.
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Euro 1.311 x 12 sind 15.732 und in 2016 der Besteuerungsanteil bereits
72 %, bei 15.732 Euro 11.327 steuerpflichtig, keine Angst, 16.008 sind steuerfrei, in 2016 sicher ein höherer Betrag.
Aber auch für den Nichtverheirateten ist dies halb so schlimm, hier sind ja
nur 8.004 Steuer unbelastet und bei 11.327 zu versteuerndem 668 Euro
Jahressteuer, na und?
Noch gar nicht berücksichtigt weiterhin absetzbare Beträge für Kranken/
Pflegeversicherung etc. , nenne nur als abziehbaren Betrag 9,85%
aus 15.732 Bruttorente.
Den Abschlag will ich nicht
kommentieren.
Mit freundlichen Grüßen.
"Den Abschlag will ich nicht
kommentieren"
Somit wäre dann Berechnung leider auch falsch.Wenn der Abschlag nicht miteinbezogen wird.
Naja aber dafür ja die unerlaubte Steuerberatung.Quasi als Ausgleich für die falsche Antwort.
Irgendwie lustig.Naja gut,als User Karl käm ich mir zwar was veräppelt vor, aber gut.
Was wolllt uns Die grosse Leere sagen ????
Hm...eigentlich nicht wirklich schwierig zu verstehen.Aber für sie natürlich noch einmal einen Tick einfacher, denke sie verstehen es dann auch.
Wenn man bei der Berechnung einfach den Abschlag nicht miteinbezieht, dann wird diese Berechnung
a.) nicht richtig, weil ja der Rentenabschlag,der sich rentenmindernd auswirkt,nicht abgezogen wurde
b. )richtig.
Na...??
Immer noch zu schwierig...??
Toi Toi toi
Hallo Karl,
bitte schauen Sie sich das Beispiel vom @Wolfgang an. Ist auf den Punkt so ziemlich genau gerechnet. Alledings nehme ich immer 10,5 % für KV und PV weg, aber das sind ja keine großen Summenunterschiede.
Was @Schiko da gerechnet hat ist m.E. etwas durcheinander (wenn auch nicht ganz falsch). Nicht böse gemeint, aber diese Berechnung verwirrt mehr als alles andere. Und selbstverständlich müssen Sie den Abschlag berücksichtigen. War ja auch eingangs Ihre Frage gell?
Also viele Grüße
Tschacka
Sie haben ja recht, Bautzy. Das war zweimal wirklich keine Lehre, sondern gähnende
Leere.
Wollte aufgrund fehlenden Alters auf die 2,1 % Abschlag nicht eingehen weil diese
auch nicht sooo entscheidend sind. Die Antwort zu den Abschlägen kann also gar nicht
falsch sein, da hierzu die Stellungnahme fehlte.
Von Steuerberatung zu sprechen ist .........., es wurden von mir doch nur Tabellen-
werte wiedergegeben.
Glaube kaum , dass Karl sich veräppelt vorkommt, hat er doch ungefähr eine Hoch-
rechnung bis 2016 erhalten.
Mit freundlichen Grüßen.
...2,1 % Abschlag nicht eingehen weil diese
auch nicht sooo entscheidend sind....
Ne, stimmt, für die Brutto und Nettorente spielen Abschläge ja keinerlei Rolle.Sie haben wir immer vollkommen Recht.
Naja hoffen wir einfach das User Karl den Beitrag von Wolfgang als Maßstab nimmt. Der ist richtig.
Aber wie schon gesagt, sie haben natürlich wie immer Recht.
AUch wenn ich dir Art und Weise von Leere nicht unterstützen möchte,Ihre folgende Aussage
Die Antwort zu den Abschlägen kann also gar nicht
falsch sein, da hierzu die Stellungnahme fehlte.
ist unsinn.User Leere hat nicht geschrieben das die Abschläge falsch sind, der hat nur gemeint, das die Berechnugn nicht richtig ist, womit er Recht hat, da sie die Abschläge nicht mit einbeziehen ( wie werden wissen warum sie diese aussen vor lassen,obwohl sie genannt wurden ).
Berechtigte Kritik ist ok,aber nicht das was sie machen.
Nee, User "Die grosse Lehre" hat -mal wieder4- einen Angriffspunkt gegen User Schiko gesucht und vermeintlich gefunden
Pfui User "Die grosse Leere"
Genau Uwe,sie haben den absoluten Durchblick.
Machen sie sich einfach spasseshalber mal schlau, ob Rentenabschläge Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben.
Hallo Tschacka,
> Ist auf den Punkt so ziemlich genau gerechnet.
hey Sie ...aber stimmt, der 2,1 % Abschlag stimmt nicht so ganz - mir fehlt zuhause der Rechner mit Papierrolle (der Windows-Rechner allein ist nicht verifizierbar ;-) Aber auf die 1,xx EUR minus kommt's nicht an.
KV/PV ...max. 2,2 min. 1,95 - richtig, aber das könnte sich ja in nächster Zeit individuell je nach KK ändern. Auch hier, für die Hochrechnung so ziemlich wurscht, die Größenordnung für Karl passt schon - nach heutigen Rechnungsgrößen (er kann ja jedes Jahr aktuell nachfragen :-)
Gruß
w.
..über strukturierte Darstellung lass ich mich nicht weiter aus ;-))
Sehr geehrter Karl,
auf den Beitrag von Wolfgang (18.11.09-20:14 Uhr) wird verwiesen.
Sie können sich aber auch an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und eine "konkrete" Rentenauskunft über die derzeitige Höhe der von Ihnen voraussichtlich in Anspruch genommenen Altersrente anfordern.
Dieser Rentenauskunft können Sie dann auch die Auswirkungen der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente (Abschläge) entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn Schiko schreibt, den Abschlag nicht zu kommentieren wird ein Jeder doch in der Lage sein, den entsprechenden Abschlag abzuziehen.
Prozentrechnung sollte geläufig sein, ansonsten gibt s Taschenrechner oder Enkel
Da frage ich mich warum er überhaupt auf die Frage antwortet, wenn er sowieso die Hälfte der Berechnung einfach weglässt.
Aber gut, hauptsache er konnte wieder sein Steuerwissen präsentieren ( das im übrigen gar nicht gefragt war ).Aber das interessiert ihn ja sowieso nie, wie die Frage lautet.
Wie wäre denn der:
ein bisschen Achtung für einen langjährigen User, der sich bemüht ??
kann doch keiner was gegen haben!
JA genau, Achtung für solche Aussagen wie mit der Ausrechung ohne den Abschlag abzuziehen.
Ganz fantastisch.
Gefällt mir,die Argumente sind alle widerlegt,die Einsicht das man Unrecht hat da,dann hilft nur noch so ein Beitrag.
Aber sie haben Ihrem IDOL einiges voraus,sie zeigen Einsicht.Das wird man bei Ihrem Idol in 1000 Jahren nicht erleben.
Hat nix mit Idol zu tuen,
ist ganz einfach Achtung vor dem Anderen.
Hat vieleicht auch was mit Menschenwürde zu tun
Es hat ja nicht mit Menschenwürde zu tun,wenn man lediglich einen Beitrag kritisiert,der dem User nicht hilft,weil wichtige Aspekte einfach weggelassen werden.
Ich würde mal gerne Wissen,was SIE sagen würden,wenn sie sich die Rente ausrechnen lassen und nachher rauskommt,das die Ausrechnung nichts mit Ihrer wirklichen Rentenhöhe zu tun hat.
Dann würden SIE denjenigen sicher auch aufs höchste loben...frei nach dem Motto : "Vielen Dank für die Ausrechnung,ist zwar falsch,aber trotzdem.Sie sind wirklich ein grossartiger Mensch"
So würden sie doch ganz sicher reagieren,nicht wahr.