Hallo Peter Wachs,
die für den Monat nach dem Sterbefall gezahlten Rentenbeträge werden durch den Rentenservice der Deutschen Post AG zurückgefordert.
Bei Vorliegen von KV- und PV-Pflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die anteiligen Beiträge des Sterbemonats für die restlichen Tage nach dem Sterbetag gutgeschrieben. Diese Beträge werden mit dem überzahlten Rentenbetrag für den Folgemonat verrechnet, so dass nicht der volle Rentenbetrag zurückgefordert wird. Dies gilt für beide Renten.