Hallo Herr Wachs,
die verminderten Bträge entstehen aufgrund der "ersparten" Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Die Renten für den September ( vermutlich ausgezahlt zum 01.09.) verbleiben beim Rentner.
Jetzt zurückgefordert wird vermutlich die Oktoberrente ( Nettobetrag) . Mit dieser Rückforderung werden die zuviel einbehaltenen Beiträge des Rentners ur Kranken- und Pflegeversicherung ab dem 07.09. - 30.09. verrechnet, sodass die Rückforderung geringer ausfällt.
In Zahlen:
1. Rente: Brutto :
1054,64 Euro - 8,2 % (86,48 Euro) KV - 2,05 % ( 21,62 Euro) PV = 946,54 Euro Zahlbetrag.
Dieser Betrag wurde auch am 01.10. für den Oktober ausgezahlt abzüglich 24/30 des KV Betrages (= 69,18 Euro ) für September und 24/30 des PV - Betrages ( = 17,30 Euro= = 860,06 Euro Rückforderungsbetrag.
für die 2. Rente
Brutto : 799,89 Euro - 8,2 % (65,59 Euro) KV - 2,05 % ( 16,40 Euro) PV = 717,90 Euro Zahlbetrag.
Dieser Betrag wurde auch am 01.10. für den Oktober ausgezahlt abzüglich 24/30 des KV Betrages (= 52,47 Euro ) für September und 24/30 des PV - Betrages ( = 13,12 Euro) = 652,31 Euro Rückforderungsbetrag.
MfG
zelda