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Zur Experten-Antwort springenHallo Notrix,
ich schließe mich den Ausführungen von "Siehe hier" an. Die Rente für den Monat April dürfte eigentlich nicht zurückgebucht werden.
Ich empfehle Ihnen ebenfalls, sich mit dem Renten Service in Verbindung zu setzten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Wenn man davon ausgeht, dass §102 SGB VI gemeint ist, endet die Rente mit Ablauf des Sterbemonats. D.h. also Todestag 13.04.2020 ist der 30.04.2020 Ende des Sterbemonats. Eine im Voraus zu zahlende Rente für den Monat Mai 2020 würde erst am 01.05.2020 auf dem Konto eingehen. Es ist nicht zu vermuten, dass eine Rückbuchung auf noch nicht geleistete Zahlung erfolgt. Bei der Rückbuchung scheint also irgend etwas schief gelaufen zu sein... Was genau, können Sie @Notrix am schnellsten bei der Zahlstelle der Rente erfragen Adresse des Renten Service: Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service 13497 Berlin Tel.: 0221 5692-444 oder bei der zuständigen Rentenversicherung Ihres Vaters. Bitte erlauben Sie, mir Ihnen mein Beileid auszusprechen und Ihnen viel Kraft für die nun notwendigen bürokratischen Schritte zu wünschen.Laut § 102 steht den Erben die volle Rente zu.Hallo Notrix, nach welchem Gesetz/§ 102 steht dem Erben noch eine volle Rente zu??? Los, raus damit/machen Sie es deutlicher! ... ... Ihr Vater hat die Rente im Voraus erhalten, sie stand ihm nur für den ganzen (Sterbe)Monat zu. Sofern es daher zu einer Überzahlung gekommen ist/für den nächsten Monat, ist diese Rente natürlich zurückzufordern - die Rückbuchung der Mai-Rente ist daher völlig i.O. ... Gruß w.
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