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Renten rückgängig machen

von Silvia26.07.2007 | 16:24
2780 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Lebensgefährte bezieht seit 2 Jahren eine Erwerbsunfähigkeits oder Berufsunfähigkeitsrente wg. hochgradigem Rheuma. Er erhält nur eine sehr geringe Rente und ist gezwungen noch im erlaubten Rahmen dazu zu verdienen. Da er nun von den Medikamenten her ganz gut eingestellt ist könnte er wieder arbeiten gehen? Welche Voraussetzungen müssen da erfüllt werden?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.07.2007 | 11:46

Fragen "rund um die Rente", so zum Beispiel zu den Hinzuverdienstgrenzen und der Rentenberechnung, beantworten Ihnen gerne auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung. Wir empfehlen Ihnen eine kostenfreie Beratung bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen im Bundesgebiet. So kann in einem persönlichen Gespräch ihre Situation besprochen werden und Sie haben dann die Gewissheit richtig zu handeln.

5 Antworten

Antoniusam 26.07.2007 | 18:05
Sobald er seine individuellen Hinzuverdienstgrenzen, die im Rentenbescheid genannt sind, überschreitet, wir die Rente entsprechend gekürzt. Der Anspruch bliebe aber grundsätzlich weiterhin erhalten. Sollte jedoch eine Überprüfung des RV-Trägers ergeben, dass Ihr Lebensgefährte gar nicht mehr als erwerbsgemindert gilt, wäre seine Rente u.U. ganz zu entziehen. Er ist übrigens dazu verpflichtet, JEDE Arbeitsaufnahme unverzüglich anzuzeigen. MfG
Silviaam 27.07.2007 | 10:04
Danke für Ihre Beiträge. Dies wussten wir alles auch. Es ist nur das Problem wie will man mit einer Rente die unter dem Existenzminimum liegt leben? Er arbeitet im Rahmen des Erlaubten sowieso. Wenn er nun etwas mehr arbeiten könnte und weiterhin einzahlen würde, so hätte er bis zum Erreichen der normalen Altersgrenze bedeutend mehr zum Leben. Wäre dies KEINE Erwebsminderungsgrenze, wäre die Rente auch wesentlich höher ausgefallen. Daher meine Frage ist eine Rücknahme der Rente möglich und eine Einstufung ins normale Arbeitsleben möglich?
Erfahreneam 27.07.2007 | 09:41
Ich möchte davor warnen, bei einer Rheumaerkrankung vorzeitig zu jubilieren. Sehr häufig kommen die Schübe doppelt und dreifach nach einer vermeintlich erfolgreichen Einstellung wieder. Dann liegt man auf der Nase und wäre dankbar, nichts arbeiten zu müssen. Desweiteren sind die Nebenwirkungen der Medikamente nicht außer Acht zu lassen. Ein hochgradiges Rheuma schlummert vielleicht, wenn man Glück hat für einige Zeit, es kann jedoch nicht besiegt werden.
Antoniusam 27.07.2007 | 13:38
Die DRV hätte bestimmt keinerlei Einwände, wenn Ihr Lebensgefährte auf seine Rente verzichtet. (Postkarte genügt !) Trotzdem würde ich mir diesen Schritt sehr sorgfältig überlegen. Denn es ist keinesfalls sicher, das die spätere Regelaltersrente wesentlich höher ausfällt, als seine bisherige Erwerbsminderungsrente. Bei der Berechnung wurden nämlich Zurechnungszeiten berücksichtigt, die Ihren Lebensgefährten so stellen, als ob er bis zu seinem 60. Lebensjahr seinen bisherigen Durchschnittsverdienst erzielt hätte. Würde sein künftiger Verdienst also unter seinem bisherigen Durchschnittsverdienst liegen, würde sich das sogar negativ auf seine spätere Altersrente auswirken. Er kann auch jetzt schon soviel Arbeiten wie er will. Das führt dann entweder zu einer Rentenkürzung oder vielleicht sogar zu einer Rentenentziehung. MfG
Silviaam 28.07.2007 | 08:37
Danke Antonius. Das stimmt zwar was Sie sagen, aber bei ihm wurde die Rente eben nicht bis auf 60 Jahre hochgerechnet, da er die letzten 3 Jahre selbständig war und somit wird die Rente nicht hochgerechnet, das ist das Problem. Wenn er nun noch 5 bis 6 Jahre arbeiten könnte wäre er besser gestellt.
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