Hallo Personaler,
wenn ein Arbeitsverhältnis endet, handelt es sich bei den anschließenden Zahlungen nicht mehr um Gehaltszahlungen.
Versicherungspflicht könnte vorliegen, wenn es sich bei diesen Zahlungen um ein echtes Vorruhestandsgeld handelt im Rahmen des Vorruhestandsgesetz (VRG). Zu dieser Einzelfallprüfung kann hier im Forum leider keine Stellungnahme abgegeben werden. In den meisten Fällen ist es aber so, dass ein Arbeitgeber nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses für eine bestimmte Zeit noch eine sogenannte Ausgleichszahlung, oft auch neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld auszahlt. In diesen Fällen handelt es sich nicht um Vorruhestandsgeld im Rahmen des VRG. Diese Zahlungen sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig.