Rentenab zuege

von
Carina

Ich kann ab naechstes Jahr meine Rente beantragen da werde ich 63 Jahre mit 7.5 Prozent Abzuege soviel ich weiss aber was mich interessiert ich lebe in der Dominikanische Republik schon ueber 10 Jahre wieviel Prozent werde mir da von der Rente abgezogen oder bekomme ich da den vollen Betrag

von
Viel Spaß

Sie bekommen 70%.

von
Corletto

Natürlich erhalten Sie auch in der Dom. Rep. oder sonst wo auf der Welt ihre VOLLE ihnen zustehende Altersrente.

Einzige Voraussetzung ist , das Sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten !

Hier zum nachlesen :

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_92016/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Thema_20des_20Monats_20Archiv/2007/mai07__was__kann__mit__der__rente__passieren.html#doc78592bodyText3

Experten-Antwort

Bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem Wohnsitzstaat um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einen Staat mit dem die BR Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Vertragsstaat) oder um einen sonstigen Staat handelt (sog. vertragsloses Ausland).

Die Dominikanische Republik gehört zum vertragslosen Ausland. Demnach sind auf Renten, die dorthin zu zahlen sind, die deutschen Auslandszahlbestimmungen anzuwenden.

Bei Erfüllung der übrigen Anspruchsvoraussetzungen gilt folgendes: deutschen Staatsangehörigen kann die Rente zu 100 % der persönlichen Entgeltpunkte aus den im Bundesgebiet zurückgelegten Versicherungszeiten gezahlt werden. Für Zeiten außerhalb des Bundesgebiets gelten Sonderregelungen. EU- Staatsangehörige sind hierbei den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Ausländische Staatsangehörige erhalten dagegen nur 70% der persönlichen Entgeltpunkte aus den deutschen Beitragszeiten.

Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme mindert sich die Rente darüber hinaus um einen dauerhaften Abschlag.

Bei Wohnsitz im vertragslosen Ausland haben Sie grundsätzlich keinen Versicherungsschutz in der deutschen Kranken - und Pflegeversicherung. Ein Zuschuss zu Ihren Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung im Ausland wird nicht gezahlt.

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