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Experten-Antwort

Rentenabkommen D - CH

von Christiane27.05.2012 | 22:58
3792 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe über 20 Jahre Rentenanspruch in Deutschland und nun 3 Jahre in der Schweiz. Was muss ich für meine Rente in 20 Jahren beachten? Gibt es Dinge, die ich jetzt bereits richtig machen muss?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Vielen Dank an KSC. Dem ist kaum was hinzuzufügen. Ergänzende Informationen erhalten Sie aus den Broschüren „Leben und Arbeiten in Europa“ und „Meine Zeiten in der Schweiz- Arbeit und Rente Europaweit“ (als PDF auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung aufrufbar).

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5 Antworten

-/-am 27.05.2012 | 23:22
Antrag auf Kontenklärung stellen, damit die jeweils ausländischen Zeiten im jeweils inländischen Versicherungskonto gespeichert werden.
Christianeam 27.05.2012 | 23:28
Vielen Dank für die rasche Antwort. Ist das der richtige Weg, wenn ich später in Deutschland wohne? Wie verhält es sich, wenn ich Rente in der Schweiz beziehen würde?
-/-am 28.05.2012 | 10:45
Kontenklärung ist unabhängig vom Wohnsitz notwendig. Der Rentenantrag wird im Wohnsitzland gestellt. Alles weitere geht dann - je nach Land - mehr oder weniger von Amts wegen.
Christianeam 28.05.2012 | 15:38
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
KSCam 28.05.2012 | 12:18
Ich will es etwas ausführlicher beantworten: Seit die Schweiz vor etwa 10 Jahren die bilateralen Abkommen mit der EU geschlossen hat, ist die Schweiz rententechnisch quasi ein EU Staat. Somit erhalten Sie im Alter oder bei Erwerbsminderung grundsätzlich mal 2 Renten. Die deutsche Rente wird aus Ihren deutschen Beiträgen errechnet (und kann sogar durch CH Beiträge positiv beeinflusst werden). Die CH Rente wird von den Schweizer Kollegen nach schweizerischem Recht berechnet. Beantragt wird die Rente dort wo man wohnt, bei deutschem Wohnsitz also bei der Wohnsitzgemeinde oder bei der DRV oder einem Versichertenberater. Wohnen Sie in CH müssen Sie beim CH Rentenantrag erwähnen, dass Sie auch in D gearbeitet haben und auch in D Rente wollen (dann informiert der CH Kollege hoffentlich die DRV :)). Im Antrag geben Sie dann an auf welche Bankkonten Sie die beiden Renten haben wollen. Im Vorfeld kann man sich bei der Kontenklärung schon um alles kümmern. Bei einer Kontenklärung in D können Sie also ihre CH Zeit angeben und die DRV fordert die Daten in der Schweiz an - das passiert aber (je nach Versicherungsträger) erst ab einem gewissen Alter. Eigenständig steht es natürlich jedem Bürger frei direkt in der Schweiz einen Kontoauszug anzufordern und diesen nach Erhalt der DRV vorzulegen (warum den bürokratischen Weg wählen, wenn es auch einfach geht?). Auf CH Seite wäre dafür, die Schweizer Ausgleichskasse, PF 3100, CH 1211 Genf zuständig. Diese Stelle können Sie anschreiben oder Sie fordern den Auszug über www.AHV.CH übers Internet an.
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