Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenablehnung

von Suse29.02.2008 | 13:33
1454 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine Frage: Wie oft kann ich gegen eine Ablehnung zur EM-Rente Widerspruch einlegen? Gehts nach 2-maliger Ablehnung dann gleich vors Gericht? Muß ich nochmals zum Gutachter? (In REha war ich schon) Danke für die Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gegen jeden Rentenablehner den Sie bekommen, können Sie einmal Widerspuch einlegen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, haben Sie noch die Möglichkeit der Klageerhebung.

3 Antworten

Antoniusam 29.02.2008 | 13:59
Sobald das Widerspruchsverfahren offiziell per Widerspruchsbescheid beendet wurde, bleibt Ihnen nur noch der Klageweg. MfG
Antoniusam 29.02.2008 | 14:02
Ich empfehle Ihnen, sachkundigen Rat bei einem Sozialverband einzuholen. Die vertreten Sie gegen einen geringen Jahresbeitrag sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor Gericht ! (www.sovd.de oder www.vdk.de) MfG
___am 29.02.2008 | 22:17
Zum gleichen Rentenantrag gibt es jeweils nur ein Widerspruchsverfahren. Sollten Sie also mehrere Anträge nacheinander stellen, müssen Sie, so wie es auch in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung "Ihr Recht" am Ende des Bescheides steht, immer wieder das Widerspruchsverfahren erneut durchlaufen, bevor Sie Klage erheben können, auch wenn Sie beim 23sten Rentenantrag den 23sten Ablehnungsbescheid erhalten. Die frühere Alternative, unmittelbar Klage zu erheben, ist wegen der häufig unnötigen Belastung der Sozialgerichtsbarkeit schon lange abgeschafft worden. Der VdK erhebt von bisher-Nicht-Mitgliedern eine Gebühr für die Vertretung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026