Was wäre wenn, kann niemand wissen.
Bei einem Klageverfahren - etwa wegen der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente - sollte aber zumindest mit einer Dauer von einem Jahr gerechnet werden, bis es zu einer Entscheidung ggf. auch einem sogen. Erörterungstermin kommt.
Nähere Auskünfte sind ohne Kenntnis des Falles (der Akten etc.) online ohnehin nicht möglich.
Über Höhe und Anspruchsdauer der Leistungen der Agentur für Arbeit sollten Sie sich vor Ort bei der Agentur informieren. Soweit der Anspruch auf ALG I erschöpft ist, Krankengeld nicht gezahlt wird und noch keine Entscheidung im Rentenverfahren getroffen wurde, stehen - je nach finanz. Bedarf - u.a. (www.tacheles-sozialhilfe.de) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu.
Soweit das Beschäftigungsverhältnis arbeitsrechtlich fortbesteht und Sie aus gesundheitlichen Gründen arbeiten können, ist die Beschäftsigungsaufnahme natürlich angezeigt.
MfG