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Rentenabschläge

von Frager10.02.2007 | 17:35
2134 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Worauf beziehen sich die prozentualen Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug: auf den bisher erworbenen Rentenbetrag oder auf den zum auf den zum abschlagsfreien Zeitpunkt hochgerechneten Betrag?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Abend liebe (Dauer)besucher,

wir freuen uns über Ihren Besuch, nicht aber auf Einträge, die das Klima vergiften können. Zwecks "Luftreinhaltung" mussten wir ein paar Einträge löschen.

Mit freundlichen Grüßen

Redaktion

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Abschläge bei vorzeitigem Bezug einer rente aus der gesetzlichen Rv richten sich nach der Vorschrift des § 77 Sozialgesetzbuch VI.

Der Zugansgfaktor, der grundsätzlich bei einer Altersrente 1,0 beträgt, wird dementsprechend verringert.

Diese Zahl wird dann mit der Summe der zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ermittelten Entgeltpunkte, sowie dem Rentenartfaktor und dem dann geltenden aktuellen Rentenwert multipliziert. Was dabei heraus kommt, ist die sogen. monatliche Bruttorente.

MfG

5 Antworten

Schäuble Mißfelder Raffelhüschen 50 plus-Münte u. andere Freunde der Rente mit 70am 10.02.2007 | 19:46
Berechnung und Abzug des Abschlags wird erst im Leistungsfall von der dann zu ermittelnden Bruttorente vorgenommen. Sie sollen ja schließlich noch in den Genuss aller noch bevorstehender Kürzungen kommen. Ihre Rente wird nach dem (Un)Recht berechnet, das zum Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalls gilt. So steht zum Beispiel die Bewertung von Anrechnungszeiten, Höherbewertung von Ausbildungszeiten usw. von Jahr zu Jahr auf dem Prüfstand. Da ist noch viel Potential vorhanden, das der Gesetzgeber noch nicht ausgeschöpft hat.
Schäuble Mißfelder Raffelhüschen 50-plus-Münte u. andere Freunde der Rente mit 70am 10.02.2007 | 22:52
Aus irgend einem kühlen Grund ist leider meine Antwort verschwunden. Warum nur? Also noch mal: Die Berechnung der Rente und der Abzug des Abschlags erfolgt erst bei Eintritt des Leistungsfalls nach dem dann geltendem Rentenrecht. Der Abschlag erfolgt natürlich bei der Bruttorente.
DILDOam 11.02.2007 | 13:43
Skat, da muß ich Dir ausnahmweise Recht geben... mfg DILDO
skatam 11.02.2007 | 13:40
beamtenhasser und co. sind die löschmeister hier. was sollen sie auch anderes tun... haben als gestörte kein privatleben.. assi usw. aber hier geben sie sich unter versch.namen die gscheiten... skat
Sanitäteram 11.02.2007 | 14:57
Dass Sie hier unter mehreren "Nicknamen" Ihre merkwürdigen Spässe treiben, ist ja mittlerweile bekannt. Aber dass Sie sich jetzt auch schon selber antworten ,halte ich doch für äußerst bedenklich ! Sie sollten sich schleunigst in psychiatrische Betreuung begeben !
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