Worauf beziehen sich die prozentualen Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug:
auf den bisher erworbenen Rentenbetrag oder auf den zum auf den zum abschlagsfreien Zeitpunkt hochgerechneten Betrag?
Aus irgend einem kühlen Grund ist leider meine Antwort verschwunden.
Warum nur?
Also noch mal:
Die Berechnung der Rente und der Abzug des Abschlags erfolgt erst bei Eintritt des Leistungsfalls nach dem dann geltendem Rentenrecht. Der Abschlag erfolgt natürlich bei der Bruttorente.
Skat,
da muß ich Dir
ausnahmweise
Recht geben...
mfg
DILDO
Dass Sie hier unter mehreren "Nicknamen" Ihre merkwürdigen Spässe treiben, ist ja mittlerweile bekannt. Aber dass Sie sich jetzt auch schon selber antworten ,halte ich doch für äußerst bedenklich ! Sie sollten sich schleunigst in psychiatrische Betreuung begeben !
Die Abschläge bei vorzeitigem Bezug einer rente aus der gesetzlichen Rv richten sich nach der Vorschrift des § 77 Sozialgesetzbuch VI.
Der Zugansgfaktor, der grundsätzlich bei einer Altersrente 1,0 beträgt, wird dementsprechend verringert.
Diese Zahl wird dann mit der Summe der zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ermittelten Entgeltpunkte, sowie dem Rentenartfaktor und dem dann geltenden aktuellen Rentenwert multipliziert. Was dabei heraus kommt, ist die sogen. monatliche Bruttorente.
MfG