Guten Abend liebe (Dauer)besucher,
wir freuen uns über Ihren Besuch, nicht aber auf Einträge, die das Klima vergiften können. Zwecks "Luftreinhaltung" mussten wir ein paar Einträge löschen.
Mit freundlichen Grüßen
Redaktion
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Die Abschläge bei vorzeitigem Bezug einer rente aus der gesetzlichen Rv richten sich nach der Vorschrift des § 77 Sozialgesetzbuch VI.
Der Zugansgfaktor, der grundsätzlich bei einer Altersrente 1,0 beträgt, wird dementsprechend verringert.
Diese Zahl wird dann mit der Summe der zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ermittelten Entgeltpunkte, sowie dem Rentenartfaktor und dem dann geltenden aktuellen Rentenwert multipliziert. Was dabei heraus kommt, ist die sogen. monatliche Bruttorente.
MfG
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