Für die Berechnung der Rente zählen nur die bislang erreichten Rentenanwartschaften. Die Renteninformation kann nicht als genaue Grundlage herangezogen werden, da es sich dabei um einen Bruttobetrag handelt und alle Zeiten im Konto berücksichtigt werden und nicht, wie bei der Rente, nur die bis zum Leistungsfall. Die Höhe der Abschläge sind abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns.