Rentenabschläge

von
Fragezeichen

Besteht eigentlich die Möglichkeit, gegen die Rentenabschläge Widerspruch einzulegen?

von
Schiko.

In der Tat, gegen alles können
Sie Widerspruch einlegen.

Deshalb auich für gesetzlich
festgelegte Abschläge.

MfG.

von
Schade

können schon,

aber was soll bei diesem Widerspruch rauskommen?
Die DRV muss sich an die Gesetze halten und muss diesen Einspruch abweisen - man kann die Behörden mit jedem Blödsinn beschäftigen.

von
Gerhard

Ich kann den Unmut von user fragezeichen schon verstehen! Ich musste leider auch wg. Arbeitslosigkeit mit 18% Abschlag in die Altersrente gehen! Und für meine Langzeitarbeitslosigkeit konte ich auch nichts! Es war gerade die Wirtschaftsflaute vor 5 Jahren. Natürlich macht es sich die Politik da wieder mal zu einfach! Die Kürzungen hätten auch differenzierter gestaltet werden können! Ich will das hier nicht weiter ausweiten. Nur so viel: mit den jetzigen Parteien am Ruder wird sich da nie was ändern!

Gruß Gerhard

von
Fragezeichen

Wie soll ich mit einem Gesetz umgehen, das mir nach 46 Arbeits- und Beitragsjahren eine Rentenkürzung auferlegt. Hier vermisse ich für meinen Fall eine Leistungsgerechtigkeit. Ich habe die Rente der Generationen vor mir mit getragen und der Generation nach mir mit eine sorgenfreie Jugend und Ausbildung ermöglicht. Jetzt wäre ich eigentlich dran, denn nun bin ich ehrlich gesagt müde und hungrig auf Freiheit.
Daher möchte ich gegen die Rentenabschläge Widerspruch einlegen und zumindest einen Bonus erstreiten.

von
Gerhard

@Fragezeichen

Da fällt mir spontan nur EINE Partei ein, der man dieses Jahr seine Stimme geben sollte ;)
... geben Sie doch mal bei Google "rente partei" ein...

Gruß Gerhard

von
Du meine Güte

Viel Erfolg!

von
Gerhard

@Du meine Güte
Ihr Beitrag ist ja o.k.
Aber Ihr Pseudonym lässt eigentlich nur auf einen Staatsbediensteten (steuersubventioniert!) oder auf einen Ignoranten schliessen!

Gruß Gerhard

von
Schiko.

Schade eigentlich, Sie benützen nur Pauschalformulierungen auf die man
gar nicht eingehen kann.

Ich habe Glück gehabt, konnte nach 48 Beitragsjahren noch ohne Abzüge
mit 63 Rentner werden, vieles im Leben ist eben auch eine Frage des
Geburtsjahres und des Rentenbeginns.

Wäre schön, wenn Sie Geburtsjahr, zurückgelegte Beitragsjahre und auch
noch die Rentenhöhe nennen könnten.
Hunderttausende von Rentner meinen immer noch sie können mit 60 Jahren
bei 35 Beitragsjahren und Hinnahme von 18% Abschlag Rentner werden.

Weit gefehlt, meine natürlich nicht die Sonderformen wie, Behinderung,
Altersteilzeit/ Arbeitslosigkeit, Frauenrente etc.

Es ist ja auch unter Umständen jetzt noch möglich nach 45 Jahren die Rente
mit 65 Jahren ohne Abzüge zu beziehen.

Ihr Vorstellung, wenigstens einen Bonus zu erhalten ist aber wirklich absurd,
Bonus ist was für ausscheidende Bosse.

Mit freundlichen Grüßen.

von
Chris

Solch eine Klage würde ich mir gut überlegen. Auch wenn es nicht so oft vorkommt, können Richter Mutwilligkeitskosten verhängen. Also sollte man schon eine gute Begründung vorlegen können.

von
Hella

Schiko, ich teile Ihre Meinung. Jeder fragt nur wann und schnell in Rente. Was bleibt dann von 45 J. Arbeit? ,bei 1200 Euro,minus hoher Abschlag,plus Krankenkasse usw. Bei mir sind es auch 150 Euro weniger wegen Abschlag. Hatte nie einen Tag Fehlzeit. Wie lange muß man für 150 Euro im Nebenjob arbeiten,sollte man was finden. Viele Menschen wollen zu schnell in Rente,ohne vorher zu überlegen, das im Alter die Kosten , Miete.Öl usw. auch nicht weniger werden. Schönen Tag noch allen.

von
Fragezeichen

Was soll der Unsinn mit 'Mutwilligkeit' und 'Jeder fragt nur wann und schnell in Rente':
Wer nach 45 Jahren so eine bescheidene Rente erhält und dann noch mit Abschlägen belohnt wird und das auch noch akzeptiert, der sorgt dafür, dass die Politik so weitermacht.
Es ist doch immer die Rede vom mündigen Bürger. Aber wann darf er denn mündig sein und sich wehren?
45 Jahre sind über 50 % Lebenszeit. Ich bin jetzt 60 J und habe mit 13 meine Arbeit aufgenommen.
Also versucht nicht, mich zu demoralisieren.

Was ich brauche, sind sachliche Informationen, wie:
gibt es in dieser Angelegenheit schon Gerichtsurteile oder laufende Verfahren und hat schon jemand in diesem Forum Widerspruch eingelegt usw.

von
Schade

"Mutwillenskosten" sind kein Unsinn, sondern können dem Kläger "aufgebrummt" werden, wenn er völlig unsinnige Klagen führt!

Und so etwas "mutwilliges" könnte eine Klage gegen die Rentenabschläge schon sein - immerhin ist schon seit über 15 jahren bekannt, dass Altersrenten mal Abschläge haben werden (ich meine seit der Rentenreform 1992, war bereits klar, dass Menschen bei der Altersrente später mal Abschläge bekommen).

M.E. können Abschlagsgegner nur auf politischem Weg dagegen ankämpfen.
Auf dem Weg über Gesetzesänderungen ist alles machbar - allerdings sehe ich derzeit keine realistische Chance dafür eine Bundestagsmehrheit zu bekommen.

Als mündiger Bürger können Sie sich entsprechend politisch engagieren und so Ihre Ziele verwirklichen.

Ein "Klagemarathon" in dieser Sache bringt wohl nichts und verursacht lediglich immense Kosten - und spätestens da wäre wir wieder bei der "Mutwilligkeit" (natürlich werden Sie einen Anwalt finden, der Sie gerne bei einer solchen Klage unterstützt, denn der kriegt sein Geld auf jeden Fall egal wie aussichtlos der Prozess sein sollte.)

von
Na, dann ...

Widerspruch können Sie gegen den gesamten Inhalt des Rentenbescheides einlegen. "Zulässig" und "sinnvoll" sind aber zwei verschiedene paar Schuhe.

Als grundsätzlich sinnvoll würde ich einen derartigen Widerspruch nicht erachten, denn ich gehe davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht den zuletzt bereits ergangenen Urteilen des BSG vollumfänglich anschließen wird.

Es gibt nur eine sichere Methode, dem Abschlag für die frühzeitige Inanspruchnahme zu entgehen: Bei Erreichen der Regelaltersgrenze die Regelaltersrente beantragen, alternativ mit 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, falls Sie die Voraussetzungen erfüllen werden.

Die Politik hat gute Gründe für die Abschläge: Seit Jahrzehnten hat der Beitragszahler der gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung die massenhafte Entlassung älterer Arbeitnehmer zum Vorteil von Unternehmen subventioniert. Bei geringeren Geburtenraten ist jedoch die Alterspyramide als Grundlage der Beitragszahlungen zu einem "Rentnerbauch" bei den Rentenzahlungen gekommen. Immer weniger Beitragszahler finanzieren die Rentner. Damit das System nicht völlig zusammenbricht, war die Rückbesinnung auf die tatsächliche Altersgrenze mit 65 bzw. 67 notwendig.

Daran werden Sie mit einem Widerspruch nichts ändern. Besser sollten Sie sich auf anderen Ebenen einsetzen, dass der Riesterquatsch und andere Umverteilungen von der Rente zur kommerziellen Assekuranz schnellstmöglich wieder rückgängig gemacht werden. Dank der Banken- und Finanzmarktkrise sehen das immer mehr Menschen ein, spätestens wenn ihre Lebensversicherung nur noch den halben Ertrag hat. Das erreichen Sie aber nicht mit einem Widerspruch. Der kostet Sie vermutlich nur Nerven, Geld sowie Mühe und er erhöht den Verwaltungskostenanteil bei der Deutschen Rentenversicherung. Bisher liegt der aber nur bei 1,4 - 1,5 %, währen die privaten Vorsorgeprodukte 10-20% Verwaltungskosten verschlingen.

von
Hans

Klar haben Sie recht Fragezeichen. Auch ich mit 14J. angefangen,mit 60 J. über 45 Beitragsjahre. Wenn jeder 45 J. einbezahlen würde. könnte jeder mit 60 ohne Abschlag in Rente. Ohne Abschlag muß ich bis 65 arbeiten,sollten die Bandscheiben noch halten. Diese Gesetze machen Die,wo mit 60 mit fetten Pensionen im Süden liegen. Die Kleinen Leute lassen sich alles gefallen.Ich hab auch die Schnauze voll, Sendungen wie Anne Will, Hart aber Fair usw. alles nur Blödsinn Gerede.

von
Wolfgang

> (ich meine seit der Rentenreform 1992, war bereits klar, ...

Der Gesetzentwurf war sogar schon 1989 fertig. Bekanntlich vereinigte sich damals etwas, so dass auch rentenrechtlich der milde/späte Einstieg in die angehobenen (Voll-)Altersrenten bzw. die geringeren Kürzungen nicht finanzierbar waren. Nicht falsch verstehen, das Ereignis war nicht alleinige Ursache für die 'Nachbesserungen' in 1996.

@fragezeichen:
Nach 20 Jahren gegen 'etwas' länger bekannte Abschläge den Rechtsweg beschreiten zu wollen - nachdem BSG und BVerfG das 'abgesegnet' haben - ist blauäugig. Das Recht als solches steht natürlich zu. Jeder 'vernünftige' Anwalt würde/müsste es ablehnen, Sie bis in die letzte Instanz vertreten zu wollen.

Gruß
w.

von
Gerhard

Rischtisch !!

von
mira

Hallo,
weicht zwar etwas vom Thema ab, aber die Zukunft wird zeigen, wo die aktuelle Krise endet. Wenn ich sehe, daß unsere Volksvertreter Rettungspakete schnüren für Banken, obwohl sie noch nie eine Bank von innen gesehen haben, außer bei der Abhebung ihrer Diäten und Aufsichtsratsvergütungen. Die bekommen doch die Pakete von den Leuten diktiert, die den ganzen Schlammassel verbockt haben. Wenn Sie vor 2 Jahren einen Volksvertreter gefragt hätten, was ein Hedge-Fonds ist, hätte er wahrscheinlich auf ein neues Fertiggericht von Aldi getippt.
Wenn alles vorbei ist, wären wir alle wahrscheinlich froh, wir hätten nur die heutigen Abschläge. Soll ja keiner meinen, was sich jetzt abspielt, würde spurlos an den Renten vorbeigehen. Von der privaten Vorsorge ganz zu schweigen.
Grüße mira

von
Corletto

Wer gegen die Abschläge Widerspruch einlegt bzw. dagegen klagt, kann auch genauso gut am
" Hornberger Schiessen " teilnehmen !

http://de.wikipedia.org/wiki/Hornberger_Schie%C3%9Fen

von
Wolfgang

...aber nicht vergessen, heute schon mal Munition/Klage für die historischen Bereinigungen vorzubereiten ;-)

Gruß
w.

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