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Experten-Antwort

Rentenabschläge ausgleichen für Altersrente und dann doch Schwerbehindertenrente beantragen

von Hans24.01.2019 | 19:05
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2 Antworten

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Hallo, Kann ich für die Rente für langjährig Versicherte eine "Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Rente" leisten und dann später trotzdem eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen? Oder bin ich durch diese Beitragszahlung an die Rente für langjährig Versicherte gebunden und kann nicht wechseln? Danke für die Antworten vorab

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

wie von W*lfgang bereits dargelegt, können Sie den Abschlag für die Altersrente für langjährig Versicherte ausgleichen und dann in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Die Einzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen zieht keine Verpflichtung nach sich dann auch tatsächlich in diese Altersrente einzutreten, für die Sie die Abschläge ausgeglichen haben.

Hierzu gibt es allerdings mehrere Fallgestaltungen:

1. Fall: Sie haben erklärt Sie gehen mit 63 Jahren in Rente und haben bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht den kompletten Abschlag ausgeglichen. Sie möchte nun aber noch nicht die Rente beantragen. Dies ist ohne weiteres möglich, aber Sie können nun keine weitere Einzahlungen mehr tätigen.

2. Fall: Sie haben erklärt Sie gehen mit 63 Jahren in Rente und haben bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht den kompletten Abschlag ausgeglichen. Sie gehen zu diesem Zeitpunkt in Rente. Nun können Sie noch weitere Einzahlungen leisten bis zum Erreichen Ihrer individuellen Regelaltersgrenze.

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1 Antworten

W*lfgangam 24.01.2019 | 20:57
Hallo Hans, mit diesem Antrag wird nur fiktiv der künftige Abschlag bei 'irgendeiner' vorgezogen Altersrente mit Abschlag errechnet - geschickterweise stellt man den Ausgleichsantrag für die Rente mit dem höchstmöglichem Abschlag/63 für langjährig Versicherte. Eine Bindungswirkung/Verpflichtung, dann auch genaue diese Altersrente zu diesem Zeitpunkt überhaupt zu beantragen, gibt es nicht. Sie können genauso gut jeden späteren Altersrentenbeginn/oder früher möglichen (Schwerbehinderung) mit kleinerem oder keinem Abschlag wählen und sogar bis zur Regelaltersgrenze oder sogar darüber hinaus mit dem Altersrentenbeginn warten. Mit der Ausgleichszahlung 'kaufen' Sie sich lediglich weitere Entgeltpunkte (EP), um rein rechnerisch eine volle/abschlagsfrei Rente zu erhalten. Diese erkauften EP bleiben bei jedem spätere/früheren Rentenbeginn ontop erhalten/steigern auch eine dann ohnehin abschlagsfreie Rente. Gruß w.
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