Hallo, Rüdiger,
Sie geben an, dass sie nicht erwerbsgemindert sind und auch nicht beabsichtigen eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. Sie beabsichtigen Ausgleichszahlungen vorzunehmen für max. 10,8% Abschlag bei Renteneintritt mit 61 Jahren und 8 Monaten.
Dazu wäre es erforderlich die genannten Formulare auszufüllen bzw. bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen zu lassen.
Ob sich geleistete Ausgleichszahlungen bei einer evtl. zu beantragende Rente wegen Erwerbsminderung auswirken hat „76a, es wird noch heißer“ beantwortet.