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Experten-Antwort

Rentenabschläge ausgleichen

von Hans18.04.2018 | 11:11
423 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit Beginn des Jahres die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen. Kann ich nachträglich durch eine Einmalzahlung die Rentenabschläge ausgleichen und ab wann steht mir dann die Vollrente zu?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

den Ausführungen von senf-dazu kann zugestimmt werden. Hinzugefügt sei jedoch, dass sich die Einmalzahlung die zum Ausgleich der Minderung für Rentenabschläge getätigt wird, ab dem Folgemonat der Beitragszahlung auswirkt und ab diesem Zeitpunkt die höhere Rente zusteht.

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1 Antworten

senf-dazuam 18.04.2018 | 11:27
SGB VI § 187a "Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" (1) Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentenminderungen, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters entstehen, durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. ... Lassen Sie sich in der Beratungsstelle der DRV informieren, bis wann dies bei Ihnen möglich ist (die Regelaltersgrenze ist abhängig vom Geburtsjahr und bestimmten Vertrauensschutzregelungen) und wie hoch der Betrag wäre.
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