Aufgrund einer mir vorliegenden Auskunft eines RV-Trägers zu genau dieser Frage hier mal am Beispiel erläutert, der Einfachheit halber mit einem aktuellen Rentenwert von 30 € / persönlichem Entgeltpunkt (pEP):
BU-Rente hatte 30 Entgeltpunkte (EP), daraus wird eine 2/3 Rente aus 20 EP ohne Abschläge also aus 20 pEP in Höhe von 600 € gezahlt.
Für die Altersrente ergeben sich insgesamt 40 EP.
Für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der frühere Zugangsfaktor maßgebend (§ 77 Abs. 3 S: 1). Grundlage der früheren Rente waren alle 30 EP (nicht nur die 20 EP) * 1,000 = 30,0000 pEP
Der Zugangsfaktor beträgt grundsätzlich 1,000 für Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage einer Rente waren, also 40 EP abzüglich 30 EP = 10 EP. Er vermindert sich aber für jeden Kalendermonat, für den die Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch genommen wird, um 0,003. Die Verminderung beträgt für 36 Kalendermonate 0,108, was einen Zugangsfaktor von 0,892 ergibt und somit 8,9200 pEP ergibt.
Die Rente ist mithin aus 38,9200 pEP zu ermitteln und macht mit 1167,60 fast das Doppelte der bisherigen BU-Rente aus. Einverstanden?