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Experten-Antwort

Rentenabschläge durch Zahlung ausgleichen

von Selma03.02.2016 | 09:52
1272 Ansichten
4 Antworten

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ich möchte mit ca. 5 % Abschlägen früher in Rente gehen. von meinen bishererreichten Entgeldpunkten würde mir dadurch 2 Entgeltpunkte "abgezogen" . Hier meine Fragen: 1.) Wiieviel musste ich einzahlen um den Verlust für diese 2 Punkte auszugleichen. 2.) Wie ist das zu machen/ beantragen? 3.) Könnte ich auch einen noch höheren Betrag als diesen Betrag für die Abschläge einzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Selma,

wir verweisen auf die Antwort zu Ihrer identischen Frage vom 03.02.2016, 11:31 Uhr

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

=//=am 03.02.2016 | 09:58
Stellen Sie bei Ihrer zuständigen DRV einen Antrag auf Auskunft, welchen Betrag Sie zum Ausgleich des Abschlages einzahlen können. Dann haben Sie es schwarz auf weiß. Ein höherer Betrag kann immer eingezahlt werden. Aber der "normale" Betrag wird sich evtl. schon im fünfstelligen Bereich befinden.
Eumelam 03.02.2016 | 11:27
Beantragen Sie eine Auskunft anhand des V0210 bei IHrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Wenn Ihnen die Auskunft vorliegt, ist diese 3 Monate gültig. Ob Sie dann einzahlen oder nicht, können Sie dann immernoch entscheiden.
ICKEam 03.02.2016 | 12:45
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Bei der Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung kann immer nur bis max. Ausgleich der Rentenminderung eingezahlt werden! Diese wird anhand der individuellen Rentenberechnung ermittelt.
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