Rentenabschläge mit Sonderzahlungen abfangen

von
Revierlady

Ein Hallo aus dem Ruhrgebiet in die Expertenrunde

Ich habe da mal eine Frage zum Rentenbeginn, auch wenn es bei mir noch eine Weile dauert. Ich bin fast 57 Jahre,habe seit 1980 gearbeitet, bis auf zwei Jahre,1987 - 1989 , da habe ich eine vom Arbeitsamt bezahlte Umschulung gemacht und Unterhaltsgeld bekommen.
Nun bin ich in der Lage, Sonderzahlungen leisten zu können. Ich würde gern mit 64 meine Rente beginnen und hätte 12,6% Abschläge.
Kann ich diese Abschläge durch monatliche Sonderzahlungen in die Rentenkasse ausgleichen oder muss eine komplette Summe gezahlt werden.
Ich habe leider keine private Rentenversicherung abschließen können, da meine finanzielle Situation jetzt erst eine Sparsumme von ca.500 EUR monatlich zulässt.
Bei einem telefonischen Beratungsgespräch, die Dame meinte ein persönlicher Termin sei gar nicht notwendig, konnte sie mir die Frage nicht beantworten.
Bin dankbar für jeden Tipp.

Gruß aus Essen.

von
Rentenschmied

Hallo und Mahlzeit,

Sie sollten eine Rentenauskunft zu dieser Frage schriftlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern mittels des Vordrucks "V0210".
Den Vordruck finden Sie auf der Internetseite der Rentenversicherung bei der Formularsuche oder allgemein bei Suche eingeben.
Der errechnete Betrag muss nicht in einer Summe gezahlt werden, Teilzahlungen sind grundsätzlich möglich.
Geben Sie unter Suche "Rentenminderung" an, werden Ihnen die mehrere Quellen angezeigt, in denen das ganze Prozedere und die Auswirkungen nachzulesen sind.

Beste Grüße

von
Revierlady

Hallo und vielen Dank für den Tipp.

Habe mir das Formular einmal angesehen und muss mich da mal durchwühlen.
Gibt es eine Möglichkeit, das mir zwecks korrektem Ausfüllen jemand helfen kann und wen kann ich da ansprechen.

Auf jedenfall hat mir das hier schon mal weitergeholfen.

Mahlzeit

von
Name

Mein Rat:
1. Frühestmöglicher Rentenbeginn.
2. "Ubriges" Geld in Strumpf unters Bett und bei Bedarf ausgeben.

Experten-Antwort

Zuerst sollten Sie sich die Frage stellen "Muss ich überhaupt in eine Rente mit Abschlägen gehen?" Denn möglicherweise besteht für Sie die Möglichkeit, die Altersrente für besonders langjährige Versicherte in Anspruch zu nehmen. Da Sie vermutlich 1961 geboren sind, könnten Sie mit 64 Jahren und 6 Monaten, bei Vorliegen der Wartezeit von 45 Jahren, diese Altersrente in Anspruch nehmen. 64 Jahre und 6 Monate erreichen Sie entweder im Jahr 2025 oder 2026. Wenn Sie bis zum Erreichen dieser Altersgrenze arbeiten, könnten Sie die Voraussetzungen erfüllen bzw. erfüllt haben.
Die bezahlte Umschulungsmaßnahme zählt zu den Beitragszeiten für die erforderliche Altersrente.

Sollten Sie die Wartezeit nicht erfüllen können oder wollen Sie wirklich mit 64 Jahren in Rente gehen, haben Sie auch nicht eine Rentenminderung von 12,6 %, sondern von 9 % (Für jeden Monat den Sie später als das 63. Lebensjahr in Rente gehen vermindert sich der Rentenabschlag um 0,3 %). Diesen Rentenabschlag könnten Sie wie bereits von Rentenschmid erläutert in Teilzahlungen leisten (2 X im Jahr). Eine monatliche Zahlung ist nicht möglich.

Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall ein persönliches Beratungsgespräch, damit Ihre Wartezeiten und mögliche Rentenarten geprüft und besprochen werden können.

von
W*lfgang

Zitiert von: Revierlady
Gibt es eine Möglichkeit, das mir zwecks korrektem Ausfüllen jemand helfen kann und wen kann ich da ansprechen.

Hallo Revierlady,

nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/kreisfreie Stadt oder Landekreis. Wenn ein paar Min. mehr Zeit da bei Spontanbesuch vorhanden ist/ohne Terminvereinbarung, kriegen Sie auch noch gleich eine Prognose über den erwarteten Rentenabschlag und die erforderliche Ausgleichszahlung neben anderen dazu notwendigen Hinweisen mit - Terminvereinbarung reicht auch schon aus, um sich die an diesem (Terminvereinbarungs-)Tag maßgebenden Fristen zu sichern.

Gruß
w.

von
Rentenschmied

Hallo,
man muss sich bei der Antragstellung natürlich für eine bestimmte Altersrente mit einem abschlagsbehafteten Rentenbeginn entscheiden.
Aber das Leben ist nicht immer berechenbar, d.h. wenn Sie den Ausgleich für den Abschlag einbezahlt haben (der im Übrigen nicht rückforderbar ist!) und Sie dann doch bis zur Regelaltersrente arbeiten wollen/müssen, so bekommen Sie aus Ihrer Einzahlung einen Zuschlag zur Rente.
Sie sehen, verloren geht da nichts und ich habe mir sagen lassen die Rendite für den Abschlag sei im Moment recht verlockend, jedenfalls schlagen hier bei der DRV immer mehr dieser Anträge auf.
Beste Grüsse

von
Fastrentner

Allerdings amortisieren sich die Einzahlungen erst, wenn Sie ca. 80 Jahre alt sind.
Genau das hält viele Versicherte ab, diesen Schritt zu gehen.
Gute Rendite hin oder her!

von
Rentenschmied

Hallo,
muss wohl einen Grund haben dass jetzt im Zeichen der Krise auf den Finanzmärkten die Leute ihr Geld gerne bei der Rentenversicherung anlegen. Neben einer hohen Sicherheit dass der eingezahlte Betrag im Leistungsfall auch noch da ist, hänge die Frage der Rendite ja wohl auch von den individuellen Rahmenbedingungen ab (wann zahlte ich ein?, wieviel zahle ich ein?, wie hoch ist der erzielte Zuschlag bzw. um wieviel mindert sich der Rentenabschlag?). Ich gehe mal davon aus, dass so mancher Finanzberater diese Anlagemöglichkeit deshalb schon auf dem Schirm hat und entsprechende Beratungen stattfinden.
Nebenbei gesagt, entscheidet man sich ja erst nach Erteilung des Zulassungsbescheides dafür ob man denn wirklich zahlen will, die Antragstellung kann daher ja nicht schaden und macht vllt. nur schlauer.
Mit besten Grüßen

von
Revierlady

Zunächst möchte ich mich für die Zahlreichen sehr guten Tipps bedanken.
Ich habe mich entschlossen,eine umfassende Rentenberatung in Anspruch zu nehmen und auch schon einen Termin.
Ich bin im August 1961 geboren und lt.Rentenauskunft würde mein regulärer Rentenbeginn am 01.03.2028 beginnen.
Aber dazu lasse ich mich beraten und bin gespannt,was ich dazu lerne.

von
memyself

ich gleiche auch die abschläge aus, und zwar nicht in einer summe, sondern mit bis zu 2 raten pro jahr! ist evtl. auch wegen der steuerlichen absetzbarkeit sinnvoller

von
suchenwi

Konkret: freiwillige RV-Einzahlungen werden als Altersvorsorgeaufwendungen anerkannt (bis zum Maximum RV-Pflichtbeiträge(AG+AN)+frw. Beiträge, das dem Höchstbeitrag der Knappschafts-RV entspricht, 2018: 23712 €). Diese werden 2018 zu 86% angerechnet, danach werden die AG-Pflichtbeiträge abgezogen.
Der Rest mindert das Einkommen, ist also nicht zu versteuern, und führt so zu einem günstigeren Steuersatz.
Für mich habe ich abgeschätzt, dass der frw.Beitrag 2018 zu gut 25% durch Steuerminderung abgedeckt wird, also letztlich vom FA übernommen wird.
In anderen Fällen mag das anders sein, aber steuergünstig ist es.

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