Hallo zusammen,
am 01.06.2015 könnte eigentlich meine Altersrente nach Ende meiner Altersteilzeit beginnen. Ich bin dann 62 Jahre alt, meine Abschläge auf die Rente betrügen 10,8%, da ich noch die Vertrauensschutzregel erfüllt habe. Ich werde mich aber zum 01.06. erst einmal arbeitssuchend melden müssen, da die Altersrente doch sehr niedrig ausfällt.
Jetzt zu meiner Frage:
wenn ich statt die Rente mit 62 Jahren zu nehmen jetzt weiterarbeite, oder arbeitslos gemeldet bin, erlischt dann die Vertrauensschutzregel und die Abschläge würden dann bei späteren Rentenbeginn z.B. mit 64 höher ausfallen und nicht mehr zum 65 Lebensjahr berechnet, oder bleibt es dann auch bei der alten Vertrauensschutzregel?
Vielen Dank für IhreAntworten