Guten Tag,
bin Geburtsjahr September 1954 und moechte mit 63 als langjaehrig Versicherter vorzeitg in Rente gehen. ist der Abschlag 9% oder mehr ?
Guten Tag,
bin Geburtsjahr September 1954 und moechte mit 63 als langjaehrig Versicherter vorzeitg in Rente gehen. ist der Abschlag 9% oder mehr ?
Ich auch !
54 geb. 45 Beitragsjahre, Rente mit 63 J. u 4 Monate dabei keinen Abschlag. Bei mir ist es auch so, für uns ist das neue Gesetz Gold wert.
Ich auch !
Du kriegst nichts, du langst schon!
Hallo Didier,
wenn Sie "45 Jahre" nicht erreichen, aber wenigstens 35 Versicherungsjahre haben, beträgt der Abschlag bei Rentenbeginn 63 9,6 %.
Ihre Regelaltersgrenze ist um 8 Monate angehoben (65 + 8), der um 32 Monate vorgezogene Rentenbeginn führt zu 32 x 0,3 = 9,6 % Abschlag.
Gruß
w.
Hallo Didier,
die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1954 liegt bei 65. + 8 Monate. Bei einem Rentenbeginn mit Vollendung des 63. Lebensjahres wird die Altersrente um 32 Monate vorzeitig in Anspruch genommen. Daraus ergibt sich ein Abschlag von 9,6 % (32 X 0,3 = 9,6).
Soweit Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, könnten Sie mit 63. + 4 Monate die Altersrente ohne Abschlag beziehen.
Hallo zusammen,
man zahlt doch auch 32 Monate weniger ein, trotz erreichen der Wartezeit von 45 Jahren.
Also gibt es doch Abschläge zur erwartenden Altersgrenze.
Gruß
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