Hallo Anfrager,
ganz allgemein lässt sich lediglich sagen, dass Abschläge die in einer Rente enthalten waren grundsätzlich auch im gleichen Umfang in einer Nachfolgerente erhalten bleiben.
Im übrigen kann ich KSC allerdings nur zustimmen. Für eine wirklich auf Ihren Fall zugeschnittene Antwort fehlen einfach die entsprechenden Angaben. Mein Rat daher: Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe und lassen Sie sich individuell beraten. Dort kann man wesentlich konkreter auf die persönlichen Umstände Ihres Einzelfalls eingehen.